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Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter, als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: NEIN!

Kurt Tucholsky

 

 

Wer unter Lärm leidet, ist im allgemeinen kein Mensch, der sich gerne beschwert und Befriedigung empfindet, wenn er sich mit anderen Leuten streitet. Aber wann immer Sie sich dazu in der Lage fühlen: beschweren Sie sich! Beim Walkmanhörer im Bus, beim Busfahrer, beim Filialleiter des Supermarktes, beim Nachbarn. Wenn andere neben Ihnen zuerst den Mut fassen, sich zu beschweren, dann unterstützen Sie sie mit Zustimmung!

Leichter fällt da schon eine schriftliche Beschwerde, doch kostet sie Zeit und Geld. Porto und Umschlag sowie den Gang zum Briefkasten können Sie aber sparen, wenn Sie einen Netzzugang haben und E-Briefe versenden können. Schreiben Sie den direkt Verantwortlichen, aber auch Politikern und Behörden! Nach Guski 1987 (S. 71) „sind es höchstens 10% der Betroffenen, die sich wegen Lärms bei einer öffentlichen Institution beschweren." Das ist natürlich eine Steilvorlage für die Behörden, die aufgrund der geringen Anzahl von Beschwerden „keinen Handlungsbedarf" sehen.

Wenn ein Busfahrer Radio hört, egal, ob es im Fahrgastraum zu hören ist oder nicht, verstößt er gegen § 8 Abs. 3 Nr. 4 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO Kraft) - es sei denn, er hätte ein Ausnahmegenehmigung (hat er höchstwahrscheinlich nicht!). Melden Sie diesen Verstoß dem zuständigen Verkehrsministerium oder Regierungspräsidium!

Unterstützen Sie Lärmschutzorganisationen mit einer Unterschrift, werden Sie Mitglied oder spenden Sie! Schätzungsweise jeder Dritte fühlt sich durch Zwangsbeschallung belästigt.

Vielleicht üben Sie auch einen Beruf aus, in welchem Sie sich gegen Lärm und Zwangsbeschallung einsetzen können: Lehrer, Politiker, Polizei- oder Ordnungsbeamter, Journalist. Wenn Sie in einem Geschäft mit zwangsbeschalltem Publikumsverkehr arbeiten, dann bitten Sie Ihren Vorgesetzten, Ihr akustisches Selbstbestimmungsrecht und das der Kunden zu respektieren!

Klaus Miehling

 

 

Gegen Lärm in Freiburg

Sie können uns Ihre Erfahrungen mit Lärm in Freiburg im Gästebuch oder an unsere Adresse (siehe Impressum) mitteilen. Sie können uns auch Belege, z.B. Korrespondenz mit Behörden, per Post oder als pdf-Datei an unsere Adresse schicken. Derzeit bereiten wir ein Dossier vor, um die Europäische Union, bei der sich Freiburg um den "Green City Award" beworben hat, über die lärmfreundliche Politik der Stadt zu informieren, die so gar nicht ins Bild der "Green City" paßt. 

 

 

Musterbrief

zur Anzeige gegen Autofahrer mit laut aufgedrehter Audioanlage. In Freiburg zu richten an das Amt für öffentlicheOrdnung: polizei-und-gewerbebehoerde@stadt.freiburg.de

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen den Halter bzw. Fahrer des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen XXX. Es handelt sich um einen [Farbe, Wagentyp].

Der Wagen fuhr am 29.03.2024 gegen XX.XX Uhr [ggf.: mit offenem Seitenfenster] auf der X-Straße Richtung XXX; dabei hatte er seine Audioanlage in [belästigender/großer/hoher/extremer] Lautstärke [ggf.: und mit besonders stark eingestellten Bässen] aufgedreht ([ggf. Nennung des Musikstils]). Der Fahrer / Die Fahrerin war ein(e) [Beschreibung].

Mit seinem Verhalten hat der Fahrer / die Fahrerin gegen § 1 Abs. 2, § 23 Abs. 1, § 30 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 StVO sowie [in Freiburg: gegen § 1 Abs. 1 der Freiburger Polizeiverordnung] verstoßen.

Je mehr Angaben Sie machen können, desto besser. Ausreichend sind jedoch: Kfz-Kennzeichen, Ort, Uhrzeit. Weitere Zeugen zu haben ist hilfreich, aber nicht zwingend.

 

 

Apparat zum Abschalten von Fernsehgeräten

Hier gibt es einen kleinen Apparat zum Abschalten von Fernsehgeräten, mit denen Sie z.B. in den "Schlecker"-Filialen zwangsbeschallt werden. Es funktioniert wie eine Fernbedienung und richtet keinen Schaden an. Daher bestehen keine juristischen Bedenken gegen seine Anwendung: 

https://www.tvbgone.com/cfe_tvbg_main.php?PHPSESSID=5e781c6da2a68000f29009523af82c1b

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