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Das Recht, nicht zuhören zu müssen


Unter diesem Titel erschien bereits 1961 in der Neuen Juristischen Wochenschrift (Heft 43, S. 1961ff) ein Beitrag von Eva Götzfried, der in seinen wesentlichen Punkten noch heute aktuell sein dürfte.

Die Autorin erzählt zunächst vom Fall eines Hamburger Strafgefangenen, der ausgebrochen war und nach seiner Wiederergreifung als Grund für den Ausbruch angab, er hätte die Musik im Gefängnis, die allabendlich in die Zelle übertragen wurde, nicht mehr ertragen können. Wir hatten dieses immer noch aktuelle Problem in GMNB 7, 11 und 19 thematisiert.

Dann berichtet Götzfried von einem amerikanischen Fall aus dem Jahr 1948: Ein Verkehrsunternehmen im Distrikt Columbia hatte begonnen, in einigen seiner Straßenbahnen und Busse ein Musikprogramm zu senden, nachdem sich 92 % (!) der Fahrgäste dafür ausgesprochen hätten. Dagegen klagten nun einige derer, die das Programm nicht hören wollten. Der United States Court of Appeals gab den Klägern recht; allerdings nicht wegen der Musik, sondern wegen des gesprochenen Wortes, das etwa 10 % des Programms ausmachte. Der Supreme Court dagegen gab - mit einer Gegenstimme - dem Verkehrsunternehmen recht.

Die Autorin diskutiert nun die Rechtslage in Deutschland: „Ein Grundrecht, nicht zuhören zu müssen, könnte sich aus Art. 2,4 und 5 GG ergeben. Nach Art. 5 hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Art. 4 gewährt die Freiheit des Glaubens und Gewissens; nach Art. 2 hat jeder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit." Diese Grundrechte sind nach Ansicht der Autorin auch als Abwehrrechte gedacht, d.h. daß man sich Informationen, seinen Glauben und Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre nicht aufzwingen lassen muß.

Zunächst erörtert Götzfried ihr eingangs genanntes Beispiel aus dem Gefängnis: Erzieherischen Maßnahmen könne sich ein Gefangener nicht erwehren; soweit aber die Zwangsbeschallung keine solche Maßnahme darstelle, sondern nur zur Unterhaltung der Gefangenen gedacht sei, könnten diese dagegen vorgehen. Und das auch dann, wenn die Mehrheit das Programm hören möchte; denn „der Zwang, etwas hören zu müssen, [greift] mehr in die Persönlichkeit ein als der Zwang, etwas nicht hören zu müssen."

Allerdings gelte dies nicht, wenn sich jemand „freiwillig in einen Bereich begibt, in dem sein Gehör belästigt wird. Wer zum Beispiel in ein Warenhaus geht, in dem Musik gespielt wird, nimmt die Musik in Kauf. [...] Wer als Verkäufer in so einem Warenhaus tätig ist, hat sich freiwillig den Arbeitsvertragsbedingungen unterworfen. Wer sich von einem privaten Verkehrsunternehmen mit Radioeinrichtung befördern läßt, kann sich auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts nur berufen, wenn es sich um einen Monopolbetrieb handelt, mit dem zu kontrahieren er gezwungen ist."

Letzteres dürfte die Regel sein. In den anderen Fällen ergeben sich interessante Fragen: Wie stellt sich die Lage dar, wenn das nächste Warenhaus wesentlich schlechter zu erreichen ist, oder wenn es ein gesuchtes Produkt nicht anbietet? Welche Rechte hat ein Verkäufer, wenn die Musik erst nach Abschluß des Arbeitsvertrages eingeführt wird? Die Rechtslage ist heute, 47 Jahre nach dem Erscheinen des Artikels, immer noch nicht eindeutig, und die Zwangsbeschallungsopfer sind der Willkür des jeweiligen Richters ausgesetzt.

Ein Fall ist uns bekannt: Eine Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst hatte gegen die vom Arbeitgeber verordnete Zwangsbeschallung mit einem Radiosender geklagt und in erster wie zweiter Instanz verloren. Vgl. dazu den Aufsatz "Zwangsbeschallung am Arbeitsplatz" im Bereich "Informationen zum Herunterladen".

 

 

Relevante Gesetze und Verordnungen 

1. der Bundes

2. der Länder

 

1. Gesetze und Verordnungen des Bundes

 

Grundgesetz


 

Artikel 2:

 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

 

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


 

Artikel 5, Abs. 1, Satz 1:


 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
 


 

Artikel 13, Abs. 1:

Die Wohnung ist unverletzlich.

Artikel 20a:

 

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

 

 

 

Bürgerliches Gesetzbuch
 

§ 823

 

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.


 

§ 858

 

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitze stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

 

[...]

 

§ 862

 

(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitze gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.

 

[...]

 

§ 1004

 

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

Man beachte den Unterschied zwischen „Eigentümer" und „Besitzer"; so ist der Mieter einer Wohnung deren Besitzer, aber nicht ihr Eigentümer. Noch wichtiger als diese vier Paragraphen ist § 906, auf Grund dessen die „weit überwiegende Zahl aller Lärmschutzprozesse" entschieden wird („Lärmfibel", S. 20). 

 

 

§ 906

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnlich von einem anderen Grundstück ausgehenden Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.

(2) Das gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann es von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.

(3) Auch erheblich belästigender Lärm muß geduldet werden, wenn er ortsüblich ist und durch zumutbare Maßnahmen nicht beseitigt/gemindert werden kann. Richtwerte für nicht-ortsübliche hinzunehmende Lärmbelästigungen ergeben sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, von denen der Richter allerdings bei entsprechender Begründung (etwa einerseits Kinderlärm, andererseits besondere Schutzbedürftigkeit) nach oben oder unten abweichen kann. Er hat hier einen nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessensspielraum.

 

 


 

 

Strafgesetzbuch

§ 325 Luftverunreinigung und Lärm

 

 

 

(1) Wer beim Betrieb einer Anlage,

 

[...]

unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten

[...]

2. Lärm verursacht, der geeignet ist, außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs die Gesundheit eines anderen zu schädigen,

wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


 


 

 

Ordnungswidrigkeitengesetz

 

§ 117 Unzulässiger Lärm

 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


 

 

 

Gaststättengesetz

 

§ 5 Auflagen

 

(1) Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis bedürfen, können jederzeit Auflagen zum Schutze

 

1. der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,

 

2. der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,

 

3. gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstückes oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit erteilt werden.

 

(2) Gegenüber Gewerbetreibenden, die ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können Anordnungen nach Maßgabe des Absatzes 1 erlassen werden.

 

 

 

 


 


 

 

Straßenverkehrsordnung


 

§ 1 Grundregeln

 

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. 

[...]

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

[...]

§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.


 


 

[...] 

[...]

§ 33 Verkehrsbeeinträchtigungen

(1) Verboten ist

1. der Betrieb von Lautsprechern,

[...]

wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.

 


 

 

Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen


 

Diese Verordnung wurde vom Bundesministerium für Verkehr erlassen und ist bundesweit gültig.

 

§4 Verhalten der Fahrgäste 

 

[...]

 

(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt

 

[...]

 

8. Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Tonrundfunkgeräte, Fernsehgeräte und lärmerzeugende Gegenstände zu benutzen,

 

[...]

Damit ist auch der von den meisten Verkehrsbetrieben geduldete Gebrauch des „Walkman" und seiner technischen Nachfolger in Straßenbahnen und Omnibussen verboten.

 

 

 

Betriebsordnung Kraftverkehr (BOKraft)


 

 

§ 8 Verhalten im Fahrdienst

[...]

3. Im Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist dem im Fahrdienst eingesetzten Betriebspersonal untersagt,


 

 

[...]

4. während der Beförderung von Fahrgästen Übertragungsanlagen, Tonrundfunkempfänger oder Tonwiedergabegeräte zu anderen als betrieblichen oder Verkehrsfunk-Hinweisen zu benutzen,

 

[...]

4. Im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen finden die Vorschriften des Absatzes 3 Nr. 1 bis 3 und Nr. 5 entsprechende Anwendung.

Leider kommt es vor, daß die zuständigen Behörden von dieser Vorschrift Ausnahmen zulassen, damit die Fahrgäste mit einem Radioprogramm zwangsbeschallt werden können (vgl. 3.4.5.4.).

 

 

 

Bundesimmissionsschutzgesetz und TA Lärm

 

 

§22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

Abs. 1a [2011 eingefügt]: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“

 

Sechster Teil Lärmminderungsplanung

 

§ 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils

 

Dieser Teil des Gesetzes gilt für den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind. Er gilt nicht für Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst oder durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen verursacht wird, für Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in militärischen Gebieten zurückzuführen ist.

 

§ 47b Begriffsbestimmungen

 

Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnen die Begriffe 

 

1. „Umgebungslärm" belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht;

 

2. „Ballungsraum" ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100 000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1 000 Einwohnern pro Quadratkilometer; 

 

3. „Hauptverkehrsstraße" eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr;

 

[...]

§ 47c Lärmkarten

(1) Die zuständigen Behörden arbeiten bis zum 30. Juni 2007 bezogen auf das vorangegangene Kalenderjahr Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern sowie für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen aus. Gleiches gilt bis zum 30. Juni 2012 und danach alle fünf Jahre für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken.

[...]

§ 47d Lärmaktionspläne

(1) Die zuständigen Behörden stellen bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für 

1. Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und der Großflughäfen, 

2. Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern. Gleiches gilt bis zum 18. Juli 2013 für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen ist in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt, sollte aber auch unter Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den Lärmkarten ausgewiesen werden.

(2) Die Lärmaktionspläne haben den Mindestanforderungen des Anhangs V der Richtlinie 2002/49/EG zu entsprechen und die nach Anhang VI der Richtlinie 2002/49/EG an die Kommission zu übermittelnden Daten zu enthalten. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. 

(3) Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen.

[...]

 

 

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998, S. 503) ist dem BImSchG beigeordnet. Mit dieser Fassung wurde die VDI-Richtlinie 2058, Bl. 1., auf die in älterer Literatur manchmal Bezug genommen wird, obsolet; der VDI (Verband der deutschen Industrie) hat sie im Juli 1999 zurückgezogen (Beckert/Chotjewitz, S. 31). Das ist insofern ein Rückschritt als in der VDI-Richtlinie 2058 die Immissionsrichtwerte für die Schallübertragung innerhalb von Gebäuden mit 35 dB(A) tags und 25 dB(A) nachts um jeweils 5 dB(A) niedriger lagen als in der TA Lärm (vgl. Budell, S. 51).

 

[...]

1. Anwendungsbereich

Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.

Sie gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, mit Ausnahme folgender Anlagen:

a) Sportanlagen, die der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) unterliegen,

b) sonstige, nicht genehmigungsbedürftige Freizeitanlagen sowie Freiluftgaststätten,

[...]

h) Anlagen für soziale Zwecke.

Die Vorschriften dieser Technischen Anleitung sind zu beachten

a) für genehmigungsbedürftige Anlagen bei

aa) der Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage (§ 6 Abs. 1 BImSchG) sowie zur Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Anlage (§ 16 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 BImSchG),

bb) der Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Teilgenehmigung oder eines Vorbescheids (§§ 8 und 9 BImSchG),

cc) der Entscheidung über die Anordnung erstmaliger oder wiederkehrender Messungen (§ 28 BImSchG);

b) für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bei

aa) der Prüfung, der Einhaltung des § 22 BImSchG im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf öffentlich-rechtliche Zulassungen nach anderen Vorschriften, insbesondere von Anträgen in Baugenehmigungsverfahren,

bb) Entscheidungen über Anordnungen und Untersagungen im Einzelfall (§§ 24 und 25 BImSchG);

c) für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bei der Entscheidung über Anordnungen zur Ermittlung von Art und Ausmaß der von einer Anlage ausgehenden Emissionen so wie der Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage (§ 28 BImSchG).

[...]


 

 

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Schädliche Umwelteinwirkungen und Geräusche

Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieser Technischen Anleitung sind Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

[...]

3. Allgemeine Grundsätze für genehmigungsbedürftige Anlagen

3.1 Grundpflichten des Betreibers

Eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungsbedürftige Anlage ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und 2 BImSchG nur zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass

a) die von der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können und

b) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik zur Lärmminderung entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung.

[...]

4. Allgemeine Grundsätze für die Prüfung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

4.1 Grundpflichten des Betreibers

Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, dass

a) schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und

b) nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

[...]

6. Immissionsrichtwerte

6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

a) in Industriegebieten 70 dB(A)

b) in Gewerbegebieten tags 65 dB(A), nachts 50 dB(A)

c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)

d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)

e) in reinen Wohngebieten tags 50 dB(A), nachts 35 dB(A)

f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 dB(A), nachts 35 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. 

6.2 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte innerhalb von Gebäuden

Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschallübertragung betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für betriebsfremde schutzbedürftige Räume nach DIN 1409, Ausgabe Nov. 1989, unabhängig von der Lage des Gebäudes in einem der in Nummer 6.1 unter Buchstaben a bis f genannten Gebiete tags 35 dB(A), nachts 25 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.

Weitergehende bauliche Anforderungen bleiben unberührt.

6.3 Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse

Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben b bis f

tags 70 dB(A), nachts 55 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte

– in Gebieten nach Nummer 6.1. Buchstabe b am Tag um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A),

– in Gebieten nach Nummer 6.1. Buchstaben c bis f am Tag um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A)

überschreiten.

6.4 Beurteilungszeiten

Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3. beziehen sich auf folgende Zeiten:

1. tags 06.00 – 22.00 Uhr

2. nachts 22.00 – 06.00 Uhr.

Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen.

[...]

6.5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit

Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben d bis f bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen:

1. an Werktagen 6.00 – 07.00 Uhr, 20.00 – 22.00 Uhr

2. an Sonn- und Feiertagen 06.00 – 09.00 Uhr, 12.00 – 15.00 Uhr, 20.00 – 22.00 Uhr

Der Zuschlag beträgt 6 dB.

Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.

[...]

7.3 Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche

Für Geräusche, die vorherrschende Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz besitzen (tieffrequente Geräusche), ist die Frage, ob von Ihnen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen. Schädliche Umwelteinwirkungen können insbesondere auftreten, wenn bei deutlich wahrnehmbaren tieffrequenten Geräuschen in schutzbedürftigen Räumen bei geschlossenen Fenstern die nach Nummer A. 1.5. des Anhangs ermittelte Differenz LCeq – LAeq den Wert 20 dB überschreitet.


 


 

[...]

 

 

Sportanlagenlärmschutzverordnung
 

§ 2 Immissionsrichtwerte

 

 

(1) Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, daß die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden.

(2) Die Immissionsrichtwerte betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

1. in Gewerbegebieten tags außerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeiten 60 dB(A), nachts 50 dB(A),

2. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags außerhalb der Ruhezeiten 60 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A), nachts 45 dB(A),

3. in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A), nachts 40 dB(A), 

4. in reinen Wohngebieten tags außerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeiten 45 dB(A), nachts 35 dB(A), 

5. in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags außerhalb der Ruhezeiten 45 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeiten 45 dB(A), nachts 35 dB(A).

(3) Werden bei Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden in Aufenthaltsräumen von Wohnungen, die baulich aber nicht betrieblich mit der Sportanlage verbunden sind, von der Sportanlage verursachte Geräuschimmissionen mit einem Beurteilungspegel von mehr als 35 dB(A) tags oder 25 dB(A) nachts festgestellt, hat der Betreiber der Sportanlage Maßnahmen zu treffen, welche die Einhaltung der genannten Immissionsrichtwerte sicherstellen; dies gilt unabhängig von der Lage der Wohnung in einem der in Absatz 2 genanten Gebiete.

(4) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte nach Absatz 2 tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten; ferner sollen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte nach Absatz 3 um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. 

(5) Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:

1. tags an Werktagen 6.00 bis 22.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis 22.00 Uhr

2. nachts an Werktagen 00.00 bis 06.00 Uhr. und 22.00 bis 24.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 0.00 bis 7.00 Uhr, und 22.00 bis 24.00 Uhr,

3. Ruhezeit an Werktagen 6.00 bis 8.00 Uhr, und 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr, und 22.00 bis 24.00 Uhr.

Die Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt.

[...]

§ 3 Maßnahmen

Zur Erfüllung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 hat der Betreiber insbesondere

1. an Lautsprecheranlagen und ähnlichen Einrichtungen technische Maßnahmen, wie dezentrale Aufstellung von Lautsprechern und Einbau von Schallpegelbegrenzern, zu treffen,

2. technische und bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie die Verwendung lärmgeminderter oder lärmmindernder Ballfangzäune, Bodenbeläge, Schallschutzwände und -wälle, zu treffen,

3. Vorkehrungen zu treffen, daß Zuschauer keine übermäßig lärmerzeugenden Instrumente wie pyrotechnische Gegenstände oder druckgasbetriebene Lärmfanfaren verwenden, und

4. An- und Abfahrtswege und Parkplätze durch Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art so zu gestalten, daß schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

§ 4 Weitergehende Vorschriften

Weitergehende Vorschriften, vor allem zum Schutz der Sonn- und Feiertags-, Mittags und Nachtruhe oder zum Schutz besonders empfindlicher Gebiete, bleiben unberührt.

§ 5 Nebenbestimmungen und Anordnungen im Einzelfall

(1) Die zuständige Behörde soll von Nebenbestimmungen zu erforderlichen Zulassungsentscheidungen und Anordnungen zur Durchführung dieser Verordnung absehen, wenn die von der Sportanlage ausgehenden Geräusche durch ständig vorherrschende Fremdgeräusche nach Nummer 1.4 des Anhangs überlagert werden.

(2) Die zuständige Behörde kann zur Erfüllung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 außer der Festsetzung von Nebenbestimmungen zu erforderlichen Zulassungsentscheidungen oder der Anordnung von Maßnahmen nach § 3 für Sportanlagen Betriebszeiten (ausgenommen für Freibäder von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr) festsetzen; hierbei sind der Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit sowie die Gewährleistung einer sinnvollen

Sportausübung auf der Anlage gegeneinander abzuwägen.

(3) Die zuständige Behörde soll von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, soweit der Betrieb einer Sportanlage dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen dient. Dient die Anlage auch der allgemeinen Sportausübung, sind bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen die dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen zuzurechnenden Teilzeiten nach Nummer 1.3.2.3 des Anhangs außer Betracht zu lassen; die Beurteilungszeit wird um die dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen tatsächlich zuzurechnenden Teilzeiten verringert. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Sportanlagen, die der Sportausbildung im Rahmen der Landesverteidigung dienen.

(4) Bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung baurechtlich genehmigt oder - soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war - errichtet waren, soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissionsrichtwerte an den in § 2 Abs. 2 genannten Immissionsorten jeweils um weniger als 5 dB(A) überschritten werden; dies gilt nicht an den in § 2 Abs. 2 Nr. 5 genannten Immissionsorten.

(5) Die zuständige Behörde soll von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn infolge des Betriebs ei

ner oder mehrerer Sportanlagen bei seltenen Ereignissen nach Nummer 1.5 des Anhangs Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 2 

1. die Geräuschimmissionen außerhalb von Gebäuden die Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 2 um nicht mehr als 10 dB(A), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte überschreiten:

tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A), nachts 55 dB(A) und

2. einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die nach Nummer 1 für seltene Ereignisse geltenden Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.

(6) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet soll die zuständige Behörde für die Durchführung angeordneter Maßnahmen nach § 3 Nr. 1 und 2 eine Frist setzen, die bis zu zehn Jahre betragen kann.

(7) Im übrigen Geltungsbereich dieser Verordnung soll die zuständige Behörde bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung baurechtlich genehmigt oder - soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war - errichtet waren, für die Durchführung angeordneter Maßnahmen nach § 3 Nr. 1 und 2 eine angemessene Frist gewähren.

§ 6 Zulassung von Ausnahmen

Die zuständige Behörde kann für internationale oder nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des § 5 Abs. 5, einschließlich einer Überschreitung der Anzahl der seltenen Ereignisse nach Nummer 1.5 des Anhangs, zulassen. Satz 1 gilt entsprechend auch für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zuzurechnende Verkehrsaufkommen nach Nummer 1.1 Satz 2 des Anhangs einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche.

Anhang

[...]

1.5 Seltene Ereignisse

Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen gelten als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen.

[...]

 


 

 

Freizeitlärm-Richtlinie


 

(Anhang B zur Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen in der 88. Sitzung des LAI vom 2.-4. 5. 1995, n. Beckert/Chotjewitz, S. 133-40.)

Für Sportanlagen gilt die Sportanlagenlärmschutzverordnung, für Gaststätten das Gaststättengesetz (s.o.).


 

 

1 Anwendungsbereich

(1) Freizeitanlagen sind Einrichtungen im Sinne des § 3 Abs. 5 Nrn. 1 oder 3 BImSchG, die dazu bestimmt sind, von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt zu werden. [...] 

[...]

(4) Durch menschliches Verhalten hervorgerufene, dem Anlagenbetrieb nicht zurechenbare Geräuschereignisse (Freizeitbetätigungen im Wohnbereich und in der freien Natur, z.B. Partys, Musikspielen) sind nicht nach diesen Hinweisen, sondern nach den verhaltensbezogenen Lärmbekämpfungsvorschriften der Länder und Gemeinden zu beurteilen. Außerdem ist § 117 OWiG zu beachten;

[...] 

2 Immissionsschutzrechtliche Grundsätze

(1) Für Freizeitanlagen (nicht genehmigungsbedürftige Anlagen) gilt die allgemeine Grundpflicht aus § 22 Abs. 1 BImSchG; danach sind schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist; unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.

[...] 

(2) Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. Auch die Einstellung der Betroffenen zu der Geräuschquelle kann für den Grad der Belästigung von Bedeutung sein. Bei der Beurteilung ist nicht auf eine mehr oder weniger empfindliche individuelle Person, sondern auf die Einstellung eines verständigen, durchschnittlich empfindlichen Mitbürgers abzustellen.

 

[...]

 

3 Ermittlung des Beurteilungspegels der von Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche

 

(1) Bei der Ermittlung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen kann auf die allgemein anerkannten akustischen Grundregeln, wie sie in der TA Lärm, der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) und der VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1, festgehalten sind, zurückgegriffen werden. [...]

 

[...]

 

4 Immissionsschutzrechtliche Bewertung

Die nachfolgenden Immissionsrichtwerte markieren die Schwelle, oberhalb der in der Regel mit erheblichen Belästigungen zu rechnen ist.


 

 

4.1. Immissionsrichtwerte „Außen"

Die Immissionsrichtwerte „Außen" betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

a) in Industriegebieten 

tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 70 dB(A)

tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 70 dB(A) [sic] 

nachts 70 dB(A) [sic] 

b) in Gewerbegebieten tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 65 dB(A)

 

tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 60 dB(A)

 

nachts 50 dB(A)

 

c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 

 

tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 60 dB(A)

 

tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 55 dB(A)

 

nachts 45 dB(A)

 

d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 

 

tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 55 dB(A)

tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 50 dB(A)

nachts 40 dB(A)

e) in reinen Wohngebieten 

tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 50 dB(A)

tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 45 dB(A)

nachts 35 dB(A)

f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten 

tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 45 dB(A)

tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 45 dB(A)

nachts 35 dB(A)

4.2 Immissionswerte „Innen"

Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden und bei Körperschallübertragung betragen die Richtwerte für den Wohnräume unabhängig von der Lage des Gebäudes in einem der oben genannten Gebiete

– tags 35 dB(A)

– nachts 25 dB(A)

4.3 Maximalpegel

Einzelne Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte „Außen" tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Ferner sollen einzelne Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte „Innen" um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.

[...]

 

2. Gesetze und Verordnungen der Länder


 

Baden-Württemberg

Nach Auskunft des Ministeriums für Umwelt und Verkehr verlor das Landesimmissionsschutzgesetz „mit dem Erlass des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1974 weitgehend seine Bedeutung und wurde später aufgehoben."
 

Bayern

Bayerisches Landesimmissionsschutzgesetz.


 

Berlin

Verordnung zur Bekämpfung des Lärms (LärmVO) vom 23.03.2004 (GVBl. S. 148).

 

Brandenburg

Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.07.1999 (GVBl. I/99 S.386) geändert durch Gesetz vom 28.06.2000 (GVBl. I/00 S.90, 100).

 

Bremen

Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung vom 27. 9. 1994 (Brem.GBl. S. 277).

 

Hamburg

Verordnung zur Bekämpfung gesundheitsgefährdenden Lärms (LärmVO) vom 6. Januar 1981 (HmbGVBl., S. 4).


Hessen

Die hessische Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm (LärmVO) vom 16. Juni 1993 wurde zum 1. Januar 2005 abgeschafft (Mitteilung von Hans Sponholz, Rüsselsheim).


Mecklenburg-Vorpommern

„In MV gibt es nicht einmal ein Landesimmissionsschutzgesetz" (www.um.mv-regierung.de).


Niedersachsen

Die Liste der niedersächsischen Gesetze und Verordnungen unter www.lexonline.info verzeichnet kein Landesimmissionsschutzgesetz. Das Land hat jedoch eine Freizeitlärm-Richtlinie erlassen, welche die immissionsschutzrechtliche Bewertung entsprechender Anlagen im Rahmen der TA Lärm regelt (www.mu1.niedersachsen.de). Anzuführen ist auch der „Diskothekenerlaß" (vgl. S. 592).

 

Nordrhein-Westfalen

Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen – Landes-Immissionsschutzgesetz – LImschG vom 18. März 1975 .


Rheinland-Pfalz

Das Landesgesetz zur Neuordnung des Landesimmissionsschutzrechts und zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom 20. Dezember 2000 enthält als Artikel 1 das Landes-Immissionsschutzgesetz.


Saarland

Das Saarländische Landesrecht (www.umweltserver.saarland.de/Landesrecht) verzeichnet kein Landesimmissionsschutzgesetz.


Sachsen

Auf den Netzseiten war kein Landesimmissionsschutzgesetz zu finden; Anfragen bei der Landesregierung blieben unbeantwortet.


Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt teilte mir mit: „in Sachsen-Anhalt gibt es kein Landesimmissionsschutzgesetz. Musikveranstaltungen haben die in den kommunalen Gefahrenabwehrverordnungen formulierten Anforderungen einzuhalten."


Schleswig-Holstein

Das auf den Netzseiten der Landesregierung einsehbare Landesrecht enthält kein Immissionsschutzgesetz.


Thüringen

Die Verwaltung der Stadt Gera teilte mir mit: „Im Freistaat Thüringen gilt für die Einhaltung der Nachtruhe Folgendes: Gem. Art. 9 (1) Einigungsvertrag gelten die Vorschriften des Landeskulturgesetzes (LKG) vom 14.05.1970 (GBl. S. 67) mit seinen Durchführungsverordnungen fort. Nächtliche Ruhezeit ist nach § 7 (1) der DVO/LGG vom 14.05.1970 (GBl. II S. 343) die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr."

 


 

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Richtlinie über Umgebungslärm gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2002/49/EG

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0321:FIN:DE:HTML

 


 

Gerichtsentscheide

NB: Inhalte von http://www.kostenlose-urteile.de und der Nachfolgeseite https://urteile.news/ dürfen nicht kopiert werden, daher finden sie hier nur die Verweise.

 

Freizeitlärm

 

siehe auch Nils Tumat: Freizeitlärm –  Ein Stiefkind des Umweltrechts

http://www.artakus.de/gesetz02.html#Freizeitl%C3%A4rm

 

Gaststätten

Das VG hob einen Baugenehmigungsbescheid sowie damit verbundene Lärmschutzauflagen innerhalb eines Großgastronomiebetriebes auf, da dieser die Lärmgrenzwerte bis zur Grenze ausgereizt hat und insbesondere in der Nachtzeit keine Lärmschutzpuffer mehr habe. Bei den immissionsschutzfachlichen Berechnungen fehlten u.a. die gebotenen Zuschläge für Schallreflexionen. Die Lärmschutzregelungen seien unklar und nicht vollziehbar. (VG Würzburg – Urteil v. 1.3.2012 – Az: W 5 K 10.1387, zit. n. ALD-Newsletter Nr. 11, Aug. 2012) 

Leitsatz: „Eine Behörde kann sich in der Regel nicht darauf berufen, dass Rechtsschutz auch auf dem Zivilrechtsweg erreicht werden kann, wenn eine bereits bestehende konfliktträchtige Situation durch die Erteilung weiterer Genehmigungen noch verschärft wurde. “Es lagen bestandskräftige Genehmigungen zum Betrieb einen Tanzsaales, einer Diskothek und einer Gaststätte vor. Jedoch wurden die Lärmrichtwerte am Haus der Klägerin nachts um ca. 10 dB(A) überschritten. (VG Bayreuth - Urteil v. 22.3.2012 – Az: B 2 K 10.483, zit. n. ALD-Newsletter Nr. 11, Aug. 2012) 

"Befinden sich im Haus Gaststätten mit Vorgärten und geht hiervon ein so großer Lärm aus, dass die Balkone der Wohnung nicht oder kaum nutzbar sind, kann der Mieter die Miete kürzen. AG Lichtenberg, AZ: 6 C 239/03"

http://www.bz-berlin.de/ratgeber/15-gerichtsurteile-zu-laerm-im-mietshaus-article822753.html 

Die Baugenehmigung eines Gaststättenbetreibers wurde maßgeblich wegen des erheblichen Lärms von Rauchern vor dem Lokal für rechtswidrig erklärt und die hiergegen eingelegten Berufungszulassungsanträge abgelehnt. Es sei durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt, daß auch der durch Gaststättenbesucher hervorgerufene Lärm auf dem Weg zu und von der Gaststätte dieser zuzurechnen ist, sofern er einen erkennbaren Bezug zu deren Betrieb hat. Ein Gastwirt sei generell verpflichtet, auch einem Fehlverhalten seiner Gäste entgegen zu wirken und dafür zu sorgen, dass diese sich an die Lärmschutzbestimmungen halten. Dies gelte auch für rauchende Besucher, die nur kurz die Kneipe verlassen und bei denen keine Vermischung mit anderen Passanten stattfinde. Die sich vor der Gaststätte aufhaltenden Raucher sind daher als unmittelbare Folge der Betriebsführung der Gaststätte anzusehen. Die Klägerin müsse sich nicht darauf verweisen lassen, ihre Schallschutzfenster in der Nacht geschlossen zu lassen oder gar eine Belüftung einzubauen. „Zur angemessenen Befriedigung der Wohnbedürfnisse gehört grundsätzlich auch die Möglichkeit, bei ausreichender Luftzufuhr, d.h. bei gekipptem Fenster störungsfrei zu schlafen (vgl. BVerwG vom 21.9.2006 Az. 4 C 4/05 BVerwGE 126, 340).“ (Rz. 9) (VGH München - Beschluß v. 2.10.2012 – Az: 2 ZB 12/1898, zit. n. ALD-Newsletter Nr. 12, März 2013) 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bonn_5-C-27490_Laermbelaestigung-durch-Disconacht-und-Livemusik-in-einer-Gaststaette-rechtfertigt-Mietminderung-von-15-Prozent.news16469.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-23802_Recht-zur-Mietminderung-von-5-Prozent-aufgrund-Laermbelaestigung-durch-Jazzkeller.news16662.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-22315_Recht-zur-Mietminderung-um-10-Prozent-aufgrund-Laermbelaestigung-durch-Lueftungsanlage-einer-Shisha-Lounge.news22893.htm

Nachtruhe ist Gesundheitsschutz. Darauf haben daher auch Anwohner in Touristenzentren einen Anspruch, urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Er kippte damit die Sperrzeitverordnung der Stadt Heidelberg.“

https://www.aerztezeitung.de/panorama/article/963011/baden-wuerttemberg-nachtruhe-gilt-touristenstadt.html

https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-13-S-13817_Eigentuemergemeinschaft-steht-Unterlassungsanspruch-gegen-Betreiber-eines-Eiscafs-zu.news26704.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-27516_BGH-Wohnungseigentuemergemeinschaft-kann-trotz-langjaehriger-Duldung-zweckwidrigen-Betrieb-einer-Gaststaette-aufgrund-Erweiterung-um-Aussenterrasse-untersagen.news27068.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_1-L-22820_Keine-Schankvorgaerten-mehr-in-Berlin-Mitte-bei-Spaetkauf-Gastronomie.news29208.htm 

Beschluss > VG 4 L 442/20 | VG Berlin - Strandbad Halensee: Keine Bewirtung im Außenbereich nach 22 Uhr < kostenlose-urteile.de (kostenlose-urteile.de) 

Urteil > 4 K 560/22 | VG Berlin - Sperrzeitvorverlegung für Restaurant auch bei Vorliegen einer Beschwerde nur eines Nachbarn < kostenlose-urteile.de 

Urteil > 4 K 8859/22 | VG Düsseldorf - Baugenehmigung für an Biergarten heranrückende Wohngebäude muss Lärmkonflikte berücksichtigen < kostenlose-urteile.de

https://urteile.news/Hessischer-VGH_4-B-172924_Erteilung-einer-Baugenehmigung-fuer-Shisha-Bar-im-allgemeinen-Wohngebiet-erfordert-Laermprognosegutachten~N34902 

https://urteile.news/OVG-Nordrhein-Westfalen_4-B-50023_Anwohnerschutz-vor-naechtlichem-Kneipenlaerm-in-Koeln-bestaetigt~N34975?utm_source=kostenlose-urteile.de

urteile.news | Für gegenüber einem Gastwirt auferlegte Lärmschutzauflagen muss klar belegt sein, woher der Lärm überhaupt kommt

urteile.news | Stadt zur Sicherstellung von Lärmimmissionswerten bei Gaststättenbetrieb verpflichtet


Spielplätze / Kinderlärm

Der VGH änderte den zugrunde liegenden ablehnenden Beschluß des VG Karlsruhe dahinge-hend, dass der betreffenden Behörde im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben wird, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die nicht bestimmungsgemäße Nutzung eines Spielplatzes durch Jugendliche und Erwachsene zu unterbinden. Dem VGH genügte dabei als Nachweis eine eidesstattliche Versicherung bzgl. der Unzumutbarkeit der Lärmbe-einträchtigungen sowie entsprechende detaillierte Aufstellungen bzgl. der Dauer u. Häufigkeit der mißbräuchlichen Nutzungen. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes dürften die An-forderungen an die Glaubhaftmachung nicht überspannt werden, so dass von einem Antragsteller regelmäßig nicht erwartet werden kann, auf eigene Kosten gerichtlich verwertbare Lärmmessungen durch einen vereidigten Sachverständigen durchführen zu lassen. Vielmehr müsse eine weitere Sachverhaltsaufklärung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. (VGHBaden-Württemberg - Beschluß v. 6.3.2012 – Az: 10S2428/11, zit. n. ALD-Newsletter Nr. 11, Aug. 2012)

„Kinder müssen auch nachmittags auf dem Schulhof nicht leise sein. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Es wies die Klage eines Ehepaares zurück, das sich durch den Lärm auf dem Hof der benachbarten Grundschule am Nachmittag gestört fühlte.“ (VG Koblenz, Az: 7 K 985/11.KO)

http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=10464462/my7tub/index.html

https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Aachen_3-L-95718_Verstoss-gegen-Gebot-der-Ruecksichtnahme-Gesamtschule-in-Wuerselen-darf-vorerst-nicht-gebaut-werden.news26628.htm 

"Eine Anwohnerin muss den Lärm einer Seilbahn auf einem benachbarten Kinderspielplatz hinnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden und die Klage der Frau abgewiesen. Kinderlärm sei keine 'schädliche Umwelteinwirkung', so die Richter."

http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=10530160/f6487q/index.html 

"Kinderlärm ist grundsätzlich sozialadäquat und hinzunehmen. Entsprechender Lärm, der bis 22 Uhr von Nachbarn vernommen werden kann, berechtigt die Nachbarn nicht zur Mietminderung. Bei Kleinkindern muss in besonderem Maß deren unzureichende Fähigkeit, verantwortungsbewusst zu agieren - also auch den Bewegungsdrang und die Lärmentwicklung zu zügeln und auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen - berücksichtigt werden."

http://www.anwaltonline.com/urteile/laerm/laerm_007_keine_minderung_oder_kuendigung_wegen_kinderlaerm.asp

 

"Es ist nicht rücksichtslos, einen neuen Spielplatz in unmittelbarer Nähe einer Wohnbebauung zu bauen. Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme liegt somit nicht vor. Kinderspielplätze gehören im übrigen als wichtige Einrichtung für Kinder in die unmittelbare Nähe einer Wohnbebauung. Der aus dem Spielplatz resultierende Lärm ist regelmäßig sozialadäquat.
 Nur bei einem atypischen Sonderfall kann eine andere Bewertung in Frage kommen - dies war vorliegend nicht der Fall."
VG Koblenz, 6.11.2012 - Az: 1 K 642/12.KO

http://www.anwaltonline.com/urteile/nachbarschaftsrecht/nachbarschaft_111_aerger_um_den_neuen_spielplatz.html 

"Wenn Kinder in der Wohnung weinen, schreien, beim Spielen poltern oder hopsen, müssen die Mitmieter diese Störungen in der Regel hinnehmen. AG Frankfurt AZ: 33 C 3943/04-13; AG Berlin-Wedding, AZ: 6a C 228/01

Das Fahren mit Roller-Skates in der Wohnung muss von den Mitmietern aber nicht geduldet werden. Amtsgericht Celle, AZ: 11 C 1768/01

Geschrei und Quietschen von Kindern im Alter von eineinhalb oder zwei Jahren, bevor sie das Haus morgens verlassen, muss hingenommen werden. LG München, AZ: I 31 S 20796/04

Kindergeschrei von einem nahe gelegenen Kinderspielplatz ist kein Grund für eine Mietminderung. AG Frankfurt/M., AZ: 33 C 2368/08-50

Das gilt auch für die außerschulische Nutzung eines Schulhofs als Kinderspielplatz. Bay. VGH, AZ: 22 ZB 07.613

Auf Bolzplätzen gilt das Rücksichtnahmegebot. Wird es vor allem nachts nicht berücksichtigt, kann der Bolzplatz geschlossen werden. VG Berlin, AZ: 10 A 239.05"

http://www.bz-berlin.de/ratgeber/15-gerichtsurteile-zu-laerm-im-mietshaus-article822753.html

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-10-K-31711-und-VG-10-K-10711_Anwohner-muessen-benachbarten-Kinderspielplatz-dulden.news15792.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stuttgart_13-K-204613_Laerm-durch-Aussenspielbereich-einer-Kindertagesstaette-im-Wohngebiet-ist-von-Nachbarn-grundsaetzlich-als-sozialadaequat-hinzunehmen.news16603.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Trier_5-K-154214TR_Weinstubenbetreiber-muss-Laerm-von-benachbartem-Kinderspielplatz-hinnehmen.news20587.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-13-K-10912_Pausenhofgeraeusche-von-Grundschulkindern-sind-kein-Laerm.news18516.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_1-C-1113116OVG_Von-Kinderspielplatz-ausgehender-Laerm-fuer-Anwohner-zumutbar.news25109.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-22616_BGH-Kinderlaerm-aus-Nachbarwohnung-muss-nicht-in-jeglicher-FormDauer-und-Intensitaet-von-Mitmietern-hingenommen-werden.news25304.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_281-C-1748116_Anwohner-muessen-Kinderlaerm-aus-Nachbarwohnungen-nur-begrenzt-hinnehmen.news25373.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_5-S-188617_Anwohner-muessen-Ballspielplatz-fuer-Kinder-im-allgemeinen-Wohngebiet-dulden.news26270.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-30317_Wohnungsmieter-muss-gelegentlichen-intensiven-Kinderlaerm-aus-Nachbarwohnung-hinnehmen.news27414.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_283-C-113217_Kinderlaerm-ist-als-Ausdruck-selbstverstaendlicher-kindlicher-Entfaltung-grundsaetzlich-als-sozialadaequat-und-zumutbar-hinzunehmen.news27636.htm

„Beim Treppenhaus handelt es sich nicht um einen Raum, sondern um eine Verkehrsfläche. Da sich hier nicht länger als notwendig aufgehalten werden darf, ist auch das Spielen im Treppenhaus nicht zulässig – es ist der Nutzungszweck der gemeinschaftlichen Einrichtung einzuhalten.

Ein gleiches gilt für die Verwendung von Rollschuhen, Inline-Skates oder Fahrrädern im Treppenhaus bzw. Hausflur. Dies ist ebenso wenig zulässig wie das Spielen mit oder in einem Fahrstuhl.
Dennoch ist bei der Benutzung des Treppenhauses durch Kinder auch ein gewisser – kurzzeitiger - Lärmpegel hinzunehmen. Eine Mietminderung ist beispielsweise ausgeschlossen, wenn ein Kleinkind regelmäßig in den frühen Morgenstunden beim Verlassen der Wohnung im Treppenhaus schreit (LG München I, 24.02.2005 – Az: 31 S 20796/04). Auch Laufgeräusche im Treppenhaus – selbst dann, wenn diese häufig auftreten – dürften von den Mitbewohnern hinzunehmen sein da es sich hierbei um durch altersgerechtes kindliches Verhalten ausgelöste Störungen handeln dürfte.
 Da das Treppenhaus nicht als Spielplatz zweckentfremdet werden darf, müssen die Erziehungsberechtigten dafür sorgen, dass das Spielen außerhalb des Treppenhauses stattfindet. Der mit dem Spielen verbundene Lärm muss nämlich im Gegensatz zum Lärm bei der Benutzung des Treppenhauses nicht hingenommen werden.“

https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1280

Beschluss > 65 S 104/21 | LG Berlin - Fristlose Kündigung wegen ständigen Kinderlärms zur nächtlichen Ruhezeit < kostenlose-urteile.de 

urteile.news | Kein Anspruch auf Unterlassung von Kinderspiellärm in verkehrsberuhigtem Bereich 

 

Feste, Jahrmärkte, Konzerte u.ä.

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Neustadt_5-K-89412NW_Live-Musik-der-Landjugend-auf-der-Hambacher-Jakobuskerwe-2012-zulaessig.news16365.htm 

„Eine Beschränkung für ein Hip Hop Open Air Konzert auf einen Zeitraum bis lediglich 21:00 Uhr wurde aufgehoben, da der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit den durch die Ausführungsvorschriften konkretisierten Ermessensvorgaben für derartige Veranstaltungen im Land Berlin andernfalls nicht gewahrt sei. Werktags werde 23:00 Uhr und an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen 24:00 Uhr als Zeitlimit für störende Veranstaltungen angegeben und diese sind an nicht mehr als 18 Tagen pro Jahr und Immissionsort zulässig.“ (VG Berlin – Beschluss v. 13.06.2013 – Az: 10 L 252/13)

ALD-Newsletter Nr. 13, S. 57f 

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VI-ZR-14200_Gehoersturz-nach-Konzertbesuch-Pflicht-des-Konzertveranstalters-zur-Messung-der-Lautstaerke.news17762.htm

 „Die Richter haben die Kommune dazu verurteilt, im Jahr höchstens acht Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerke der Kategorie eins und zwei bei privaten Feiern zu erteilen. Allerdings räumte das Gericht der Gemeinde noch einen Spielraum für die Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen ein, sofern sie im öffentlichen Interesse liegen.“

http://m.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.schoemberg-gefahr-fuer-koerperliche-unversehrtheit.e14b3e89-0279-49c1-97c1-1eea2646177e.html 

"Wer in einer Karnevals­hochburg lebt und sich vom Lärm gestört fühlt, bekommt hingegen selten Recht. So befand das Verwaltungs­gericht Frankfurt, Anwohner müssten die bei einem drei- bis vier­stündigen Fastnachts­umzug verursachten Lärm­belastungen hinnehmen (Az.: 15 G 401/99).

Ebenso urteilte das Oberverwaltungs­gericht Koblenz: Störungen der Nachtruhe nach 22 Uhr durch Kappen­sitzungen müssten akzeptiert werden, wenn am anderen Tag allgemein arbeitsfrei sei (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.02.2004, Az. 6 B 10279/04.OVG)."

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Karneval_Wie_viel_Narrenfreiheit_ist_erlaubt.d4945.html

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Braunschweig_2-A-5008_Kein-Abwehranspruch-eines-Grundstueckseigentuemers-gegen-Osterfeuer-bei-Vorliegen-von-nur-geringen-Stoerungen.news25682.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_1-A-1055419OVG_Laermbelastungen-durch-Veranstaltungen-in-Mehrzweckhalle-fuer-Anwohner-nicht-unzumutbar.news28231.htm

https://mobil.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-10-K-34919_Veranstalter-des-Lollapalooza-Festivals-2019-musste-Ersatzunterkuenfte-fuer-Anwohner-bereitstellen.news28948.htm

Beschluss > 1 M 521/21 | OVG Mecklenburg-Vorpommern - Piraten Open Air: Angeordnete regelmäßige Lärmmessungen bleiben weiterhin Pflicht < kostenlose-urteile.de 

Beschluss > 3 L 2335/21 | VG Düsseldorf - Halloween-Party ist im Bewusstsein der breiten Bevölkerung kein unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Angebotes < kostenlose-urteile.de 

Beschluss > 4 L 561/22.NW | VG Neustadt - Anwohnerin muss für Eilantrag gegen Stadtfestival objektive Anhaltspunkte für unzumutbare Lärmimmissionen vorbringen - rein subjektives Empfinden von Lärmimmissionen aus dem Vorjahr reicht nicht aus < kostenlose-urteile.de 

Urteil > 4 K 822/21.NW | VG Neustadt - Baugenehmigung für Beachvolleyballanlage beinhaltet keine Nutzung zu Feier- und geselligen Veranstaltungen < kostenlose-urteile.de 

https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Braunschweig_2-B-29424_Hoehere-Zumutbarkeitsgrenze-fuer-Laermbeeintraechtigungen-bei-einem-nur-einmal-pro-Jahr-fuer-wenige-Tage-stattfindenden-Volksfest.news34296.htm

urteile.news | "Fête de la Musique" darf als kulturelles Großereignis von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung auch mal lauter sein 

urteile.news | Fehlende Lärmprognose für Kulturhalle: Verwaltungsgericht hebt Baugenehmigung zur Umnutzung ehemaliger Brauereigebäude auf 


Sportanlagen 

"Das OVG erklärte einen Bebauungsplan für unwirksam, weil die Geräuschemissionen der geplanten Sportplatz, Freibad- und Tennisanlagen sowie entsprechenden Parkflächen und zuzurechnenden Straßenverkehre ausnahmslos segmentiert und nicht zusammenfassend betrachtet worden waren. Die Anlagen standen trotz ihrer organisatorischen Trennung in einem räumlichen Zusammenhang und wurden vom Betreiber im Sinne eines integrativen Konzeptes zu einer Einheit zusammengefaßt. Ebenso waren nicht die vom Eingangsbereich des Freibades ausgehenden Geräusche ermittelt worden. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, daß die Gemeindevertreter sich bei ermittelten, höheren Lärmbelastungen für eine andere Erschlie-ßungsvariante bzw. ein anderes Verkehrskonzept zum Schutz der angrenzenden Wohnbe-bauung entschieden hätten." (OVG Berlin-Brandenburg - Urteil v. 15.3.2012 – Az: 2A20.09, zit. n. ALD-Newsletter Nr. 11, Aug. 2012)  

 

"Im Rahmen einer Klage gegen die Baugenehmigung für das Weststadion in Freiburg stellt der VGH klar, daß in Gemengelagesituationen (Zusammentreffen von unterschiedlichen Gebietsstrukturen – hier allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet) die 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) auch bei unmittelbarer Anwendung Raum für eine differenzierte Bewertung nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebotes bietet und damit die Bildung von Zwischenwerten zwischen den baugebietsbezogenen Richtwerten nach § 2 Abs. 2 der 18. BImSchV zuläßt. Dies war im vorliegenden Fall unterblieben und einem an die Sportanlage angrenzenden Anwohner in einem WA-Gebiet nur die Schutzwürdigkeit eines MI-Gebietes zugestanden worden." (VGH Baden-Württemberg - Urteil v. 3.7.2012 – Az: 3 S 321/11, zit. n. ALD-Newsletter Nr. 12, März 2013) 

http://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Emmerich-am-Rhein_9-C-7200_Von-Skaterbahn-ausgehender-Laerm-berechtigt-zu-einer-Mietminderung-von-5-Prozent.news16052.htm 


http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Main_33-C-172604-13_Recht-zur-Mietminderung-von-5-Prozent-bei-laermendenfussballspielenden-Jugendlichen.news18010.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Sigmaringen_2-K-143911_Bogenschiessparcours-verstoesst-gegen-nachbarliches-Ruecksichtnahmegebot.news19218.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Neustadt_5-K-6017NW_Anwohner-muessen-den-von-einer-Schulsportanlage-ausgehenden-Laerm-hinnehmen.news25023.htm

 http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Neustadt_4-L-104317NW_Baugenehmigung-fuer-staedtischen-Minigolfplatz-verletzt-Nachbarn-nicht-in-Rechten.news25029.htm

Urteil > 1 K 370/22.KO | VG Koblenz - Klage gegen Nutzung eines Sportplatzes ohne Erfolg < kostenlose-urteile.de 

urteile.news | Anwohner kann von der Stadt Frankfurt keine Lärmschutzauflagen gegenüber dem IRONMAN Frankfurt fordern 



Öffentlicher Raum

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_4-K-100616KO_Ortsgemeinde-ist-fuer-Dorfplatzlaerm-nur-eingeschraenkt-verantwortlich.news25087.htm


„Durch laute Musik in der Zeit der Nachtruhe könnten Gefährdungen der Gesundheit der Anwohner eintreten. Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zähle zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern.“

Beschluss > 1 S 1894/21 | VGH Baden-Württemberg - Polizeiverordnung Konstanz: Verbot des nächtlichen Betriebs von Bluetooth-Lautsprechern bleibt in Kraft < kostenlose-urteile.de 

 

 

 

Industrie / Gewerbe

 

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Arnsberg_7-K-80112_Betreiber-einer-Windkraftanlage-muss-Laermmessungen-durchfuehren.news15826.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stuttgart_3-K-291411_Klage-von-Anwohnern-gegen-Windkraftanlage-erfolglos.news16357.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Gifhorn_33-C-42600-VII_Mietminderung-von-15-Prozent-bzw-5-Prozent-aufgrund-einer-Geraeusch-und-Geruchsbelaestigung-durch-Supermarkt.news16583.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_10-S-166311_Vogelabwehranlagen-im-Weinberg-Nachbarn-haben-Anspruch-auf-Massnahmen-zur-Laermminderung.news19213.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-16216_Mietminderung-in-Hoehe-von-20-Prozent-wegen-erheblichen-Laerms-durch-nach-Mietvertragsschluss-eroeffneten-Hotels.news23363.htm

ttp://www.kostenlose-urteile.de/VG-Neustadt_3-K-10416NW_Geruchs-und-Laerm-Immissionen-der-staedtischen-Gaertnerei-fuer-Nachbarn-zumutbar.news23594.htm


Beschluss > 9 ZB 22.1495 | Bayerischer VGH - Umwandlung einer Pizzeria in Pizzeria mit Lieferservice erfordert Baugenehmigung < kostenlose-urteile.de 

 

Baulärm

http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-7-A-2812_Anwohner-duerfen-bei-Verzoegerungen-eines-abschnittsweisen-Ausbaus-einer-Bahnstrecke-nicht-unzumutbar-hohen-Laermbelastungen-ausgesetzt-werden.news17233.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_10-S-247114_Baustellen-Laerm-Behoerde-muss-bei-Ueberschreitung-von-Richtwerten-zum-Schutz-von-Nachbarn-einschreiten.news21395.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_5-S-915_Kostenminderung-fuer-Krankenzimmer-wegen-Baulaerms-setzt-Angaben-ueber-Art-der-Bauarbeiten-und-des-Baulaerms-sowie-Intensitaet-und-Zeitraum-des-Baulaerms-voraus.news25582.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_65-S-9919_Recht-zur-Mietminderung-bei-vom-Nachbargrundstueck-ausgehendem-Laerm-aufgrund-eines-Bauvorhabens-des-Vermieters.news28344.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/KG-Berlin_8-U-100620_Laerm-und-Erschuetterungen-aufgrund-nachbarlicher-Baustelle-rechtfertigt-bei-Massagestudio-Mietminderung.news29450.htm

Beschluss > 4 L 289/21.F , 4 L 288/21.F | VG Frankfurt am Main - Erfolgloser Eilantrag gegen den Baulärm wegen Verlängerung der Stadtbahnlinie U5“ < kostenlose-urteile.de (kostenlose-urteile.de) 

"Ein Deutscher auf Mallorca soll seinen Nachbarn 113.000 Euro Ent­schädigung für jahrelangen Baulärm zahlen."

DAWR > Baulärm als "Folter" - Deutscher auf Mallorca soll Nachbarn 113.000 Euro wegen Baulärm zahlen < Deutsches Anwaltsregister 

Urteil > 205 C 248/21 | AG Berlin-Charlottenburg - Mietminderung wegen Baulärms in Nachbarschaft setzt Erheblichkeit der Beeinträchtigungen voraus < kostenlose-urteile.de

Urteil > 104 C 33/23 | AG Berlin-Mitte - Einheitliche Minderungsquote von 20 % für Lärmstörungen bis zum Abschluss der Bauarbeiten < kostenlose-urteile.de 

 

Brunnen

 

http://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_10-S-187816_Anwohner-muessen-Laerm-von-angestammtem-Stadt-Brunnen-hinnehmen.news24737.htm

 

 

Miete / Wohnen / Nachbarschaft

Zur Lärmbelastung laut Mietspiegel:

http://www.anwaltonline.com/urteile/mieterhoehung/mieterhoehung_131_wann_ist_eine_wohnung_nach_mietspiegel_als_laermbelastet_anzusehen.html

Lärm in einer Großstadt ist nicht wohnwertmindernd:

http://www.anwaltonline.com/urteile/mieterhoehung/mieterhoehung_130_in_der_grossstadt_ist_mit_geraeuschen_zu_rechnen.html

Trittschall auf dem Parkettfußboden: Entscheidend ist das Schallschutzniveau in der gesamten Wohnanlage:

http://www.anwaltonline.com/go.asp?x=2129

https://mobil.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-17319_Anspruch-auf-Trittschallschutz-nach-Austausch-des-Teppichbodens-durch-Fliesen.news28887.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-28712_Tritt-und-der-Luftschallschutz-einer-Wohnung-muessen-den-zur-Zeit-der-Errichtung-des-Gebaeudes-geltenden-DIN-Normen-entsprechen.news15999.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Itzehoe_11-S-10112_Kein-Anspruch-auf-Trittschallschutz-nach-Austausch-des-Teppichbodens-durch-Parkett-durch-Nachbarn.news20468.htm

"Im Einzelfall kann ein höheres Trittschallniveau maßgebend sein, wenn sich aus der Gemeinschaftsordnung entsprechende Regelungen ergeben oder die Wohnungseigentumsanlage aufgrund tatsächlicher Umstände wie der bei Errichtung vorhandenen Ausstattung oder des Wohnfelds ein besonderes Gepräge erhalten hat."

http://www.anwaltonline.com/urteile/wohnungseigentum_2/wohnungseigentum_428_anspruch_auf_trittschallschutz_wenn_der_nachbar_parkett_einbaut.asp

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-27616_Miteigentuemer-haben-keinen-Anspruch-auf-verbesserten-Trittschall-nach-Badsanierung.news25665.htm

"Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses müssen die üblichen Wohngeräusche hinnehmen, aber alle müssen Rücksicht nehmen. AG Hamburg, AZ: 46 C 139/03

Eine Pendeluhr aufzuhängen, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Ist das halbstündige Schlagen in der Nachbarwohnung wahrnehmbar, muss das geduldet werden. AG Spandau, AZ: 8 C 13/03

Übermäßiger Partylärm ist vertragswidrig und kann in Extremfällen nach einer erfolglosen Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen. AG Köln, WuM 87, 21

Befinden sich im Haus Gaststätten mit Vorgärten und geht hiervon ein so großer Lärm aus, dass die Balkone der Wohnung nicht oder kaum nutzbar sind, kann der Mieter die Miete kürzen. AG Lichtenberg, AZ: 6 C 239/03

Mieter dürfen in ihrer Wohnung so oft duschen und baden, wie sie wollen, auch nach 22 Uhr. Entsprechende Verbote in Mietvertrag oder Hausordnung, sind unzulässig – LG Köln, AZ: 1 S 304/96. Das OLG Düsseldorf, AZ: 5 Ss 411/90, begrenzt nächtliches Duschen auf max. 30 Minuten.

Lautes Streiten, überlaute Musik und zu lautes Gestöhne beim Sexualverkehr sind eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn. Amtsgericht Warendorf AZ: 5 C 414/97

Männer dürfen beim Urinieren stehen, auch wenn Nachbarn das Plätschern mitbekommen. Dies könne nur mit Gelassenheit ertragen werden. Amtsgericht Wuppertal, AZ: 34 C 262/96

Führt das Öffnen des Garagentores zur Störung der Nachtruhe darf die Garage von 22 bis 6 Uhr nicht benutzt werden. OLG Düsseldorf, WuM 91, 438

Frösche stehen unter Naturschutz. Lautes Gequake im Gartenteich muss hingenommen werden. Aber: Bei übermäßiger Lärmbelästigung kann die Naturschutzbehörde anordnen, dass der Teich trockenzulegen bzw. die Frösche zu entfernen sind. BGH WuM 93,127; VGH München NJ 99, 2914"

http://www.bz-berlin.de/ratgeber/15-gerichtsurteile-zu-laerm-im-mietshaus-article822753.html

"Männer dürfen die Toilette im Stehen benutzen. Geräuschbeeinträchtigungen müssen von den Nachbarn in einem hellhörigen Haus hingenommen werden (AG Wuppertal 34 C 262/96).

"Mieter dürfen ein Klavier in der Wohnung aufstellen und musizieren. Der Vermieter kann den Transport des Klaviers in die Mieterwohnung auch nicht per einstweiliger Verfügung stoppen (LG Frankfurt 2/11 T 36/05)."

"Mieter haben das Recht, auch abends nach 22.00 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Das gilt selbst dann, wenn sich ein Nachbar durch die Geräusche der Außenjalousien gestört fühlt und behauptet, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen (AG Düsseldorf 55 C 7723/10)."

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_20-W-14884_OLG-Frankfurt-aM-haelt-Beschraenkung-des-Klavierspielens-auf-1-Stunden-taeglich-fuer-zulaessig.news16063.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-13-S-13116_Wohneigentumsrecht-Regelung-in-Hausordnung-zur-zeitlichen-Beschraenkung-lediglich-des-Musizierens-unzulaessig.news25481.htm

„Grundstückseigentümer müssen es mangels unzumutbarer Geräuschbelästigung regelmäßig hinnehmen, wenn Nachbarskinder Musikinstrumente (hier: Schlagzeug, Tenorhorn und Saxofon) spielen.“

http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ag-muenchen-musizieren-von-kindern-in-der-regel-keine-unzumutbare-geraeuschbelaestigung

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bonn_8-C-19189_Mieter-muss-Laerm-aus-einer-Tiefgarageneinfahrt-hinnehmen.news13990.htm

Gehen in der Zeit von 22 bis 4 Uhr von einer Gaststätte Lärmbelästigungen aus, so ist der Mieter einer Wohnung berechtigt seine Miete um 40 % zu mindern. Bei der Minderung ist von der Nettokaltmiete auszugehen. (Landgericht Berlin, Urteil vom 05.08.2002 - 67 S 342/01 -)

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-34201_Mietminderung-von-40-Prozent-bei-Laermbelaestigung-durch-zwei-Gaststaetten.news15688.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_221-O-42488_Gartenfeste-im-ueblichen-Rahmen-sind-vom-Nachbarn-bis-22-Uhr-hinzunehmen.news15747.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_64-S-48599_Stoerung-der-Nachtruhe-durch-laute-Heizungsgeraeusche-berechtigt-zur-Mietminderung-von-75-Prozent.news14556.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-18606_Kein-Recht-zur-Mietminderung-bei-schwergaengiger-Hauseingangstuer-und-subjektiv-zu-laut-empfundenen-Heizungsgeraeuschen.news5363.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Wuerzburg_13-C-104587_Klopfgeraeusche-der-Heizung-rechtfertigen-Mietminderung.news18621.htm

"Mindestens dreimal in der Woche kommen Schüler und foltern die Gitarre. Es ist nicht auszuhalten! Walters Vermieter hat auf die Dauer dafür auch kein Verständnis mehr und kündigt Walter kurzerhand die Wohnung. Der Musikunterricht von Walter in seiner privaten Wohnung sei eine gewerbliche Nutzung und gefährde außerdem den Hausfrieden! Die Bundesrichter geben dem Vermieter recht: Dieser Musikunterricht gehe weit über eine normale Wohnraumnutzung hinaus. Wenn Walter privat bei sich Gitarre üben will, sei das kein Problem. Aber der gewerbliche Unterricht sei zu viel!"

http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/recht/sendung/swr/urteil-als-comic-klampfenterror100.html

http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_BReg-2-Z-885_Wohnungseigentuemer-duerfen-nur-drei-Stunden-am-Tag-musizieren.news15875.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_21-W-69886_Ein-vollstaendiges-Musizierverbot-kann-mietvertraglich-zulaessig-geregelt-werden.news25737.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_25-U-183891_OLG-Muenchen-Radiogeraeusche-bereits-bei-deutlicher-Wahrnehmbarkeit-stoerend.news15916.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_65-S-5910_Recht-zur-Mietminderung-bei-Laerm-durch-Schlagzeug-und-Gitarrenspiel.news15370.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-20812_Keine-Mietminderung-bei-vorhersehbarem-Baulaerm.news15760.htm 

https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_472-C-1892716_Auch-in-der-Grossstadt-kann-Baulaerm-zur-Mietminderung-berechtigen.news26818.htm

"Mieter haben im Kampf gegen Baulärm nur begrenzte Möglichkeiten. Ob Mieter wegen Baulärms Miet­minderung durchsetzen können, hängt vom Einzelfall ab."

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/BGH_Keine_Minderung_bei_Baulaerm_in_der_Nachbarschaft.d7632.html 

"Die Lärmbelästigung durch das wiederholte zeitweilige Spielen von E-Gitarre und Schlagzeug in einer Nachbarwohnung kann eine Mietminderung von 5% rechtfertigen."

http://www.anwaltonline.com/urteile/laerm/laerm_012_schlagzeug-_und_gitarrenlaerm_berechtigt_zur_mietminderung.asp

https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_484-C-1442416-WEG_Schlagzeugspielen-in-Eigentumswohnung-kann-auf-bestimmte-Zeiten-begrenzt-werden.news28375.htm

„Radiogeräusche von der Nachbarterrasse in einer Reihenhausanlage sind bereits dann unzulässige Immissionen, wenn sie ihrer Art nach deutlich wahrnehmbar sind; auf bestimmte schalltechnische Messwerte kommt es nicht an.“

http://www.anwaltonline.com/urteile/laerm/laerm_014_radiogeraeusche_von_der_terrasse_des_nachbarn.html

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_154-C-55774_Recht-zur-Mietminderung-bei-zu-lauten-Maschinen.news16425.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bonn_5-C-27490_Laermbelaestigung-durch-Disconacht-und-Livemusik-in-einer-Gaststaette-rechtfertigt-Mietminderung-von-15-Prozent.news16469.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Gifhorn_33-C-42600-VII_Mietminderung-von-15-Prozent-bzw-5-Prozent-aufgrund-einer-Geraeusch-und-Geruchsbelaestigung-durch-Supermarkt.news16583.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_214-C-43700_Laerm-durch-Oeffnen-und-Schliessen-eines-Metalltors-berechtigt-zur-Mietminderung-von-15-Prozent.news16667.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Osnabrueck_14-C-2185_Mietminderung-von-10-Prozent-fuer-Laerm-und-Geruchsbelaestigung-wegen-Tiefgaragenausfahrt.news16654.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_333-S-1301_Grossbaustelle-in-unmittelbarer-Nachbarschaft-rechtfertigt-erhebliche-Mietminderung.news16503.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Moenchengladbach-Rheydt_20-C-36393_Geraeusche-aufgrund-Betrieb-einer-Waschmaschine-rechtfertigt-keine-Mietminderung.news16874.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_65-S-32111_Umfangreiche-Bauarbeiten-auf-Nachbargrundstueck-rechtfertigen-Mietminderung-von-15-Prozent.news16652.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Mainz_81-C-23001_Laerm-durch-Garagentor-und-Haustuer-Anspruch-des-Mieters-auf-Einhaltung-der-Schallschutzvorschriften.news16829.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Luenen_Zw-14-C-18286_Lautstarkes-Feiern-am-Wochenende-Recht-zur-Mietminderung-bei-Laermbelaestigung-durch-Mitmieter.news17331.htm

"Ist die Heizung zu laut, müssen die Mieter rund 10 % weniger Miete zahlen."

http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/recht/sendung/14122013-urteil-als-comic-heizgeraeusche-100.html

http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_2Z-BR-7799_Wohneigentum-Kein-Anspruch-auf-Unterlassung-aufgrund-Geraeuschentwicklung-bei-geringfuegiger-Ueberschreitung-der-DIN-Norm.news17506.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Mannheim_4-S-13075_Naechtliche-Ruhestoerung-durch-krankheitsbedingtes-Schreien-und-Bruellen-rechtfertigt-ordentliche-Kuendigung-des-Mieters.news17596.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Schleswig_3-A-20997_Festnahme-wegen-Stoerung-der-Nachtruhe-durch-laute-Musik-und-trommeln-gegen-die-Wand-kann-zulaessig-sein.news17751.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-25113_Erhebliche-Laermbelaestigungen-durch-umfangreiche-und-langfristige-Kernsanierungsarbeiten-eines-Nachbargebaeudes-rechtfertigen-Mietminderung-von-25-Prozent.news17761.htm

 
http://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Weisswasser_3-C-070193_Mietminderung-von-50-Prozent-bei-Laermbelaestigung-sowie-Nichtnutzung-des-Trockenraums-und-Waescheplatz-aufgrund-Bauarbeiten.news17960.htm 
 
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Potsdam_3-S-10806_Mietminderung-wegen-Baulaerm-Vermieter-steht-Ersatzanspruch-gegen-Bauherrn-zu.news17784.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Main_33-C-172604-13_Recht-zur-Mietminderung-von-5-Prozent-bei-laermendenfussballspielenden-Jugendlichen.news18010.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Duesseldorf_20-C-7987_Recht-zur-Mietminderung-von-20-Prozent-wegen-Laermstoerung-durch-Klavierspielen.news18072.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Berlin-Lichtenberg_6-C-42513_Naechtliche-massive-Laermbelaestigung-der-Nachbarn-begruendet-fristlose-Kuendigung-des-Mieters-wegen-Stoerung-des-Hausfriedens.news18490.htm 

"Das AG Neukölln hat eine Einstweilige Verfügung erlassen, mit der es Nachbarn der Antragstellerin untersagt hat, während der Fußball-WM nach 22.00 Uhr außerhalb ihrer Wohnung zu lärmen und so die Antragstellerin in ihrer Nachtruhe zu stören."

http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4330-ag-neukoelln-17-c-1004-14-laerm-durch-fussballfans 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Neuruppin_42-C-26304_Recht-zur-Mietminderung-bei-hoerbaren-Darmgeraeuschen-des-Nachbarn-waehrend-des-Badens-und-Toilettengeraeusche-von-kleinen-und-grossen-Geschaeften.news18661.htm

http://mobil.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_85-S-5712_Wohneigentumsrecht-Ueberschreitung-der-Laermgrenzwerte-der-DIN-4109-muessen-nicht-hingenommen-werden.news20808.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_417-C-1770513_Naechtliche-Ruhestoerung-durch-sexuelle-Praktiken-Vermieter-darf-wegen-quietschender-Sex-Schaukel-und-lautem-Sex-kuendigen.news18719.htm

 
urteile.news | Wiederholte Störung der Nachtruhe für wenige Minuten rechtfertigt fristlose Kündigung eines psychisch kranken Mieters

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bergheim_23-C-14712_Schreielaute-MusikTuerenschlagen-10-Prozent-Mietminderung-bei-naechtlichem-Laerm-vom-Nachbarn.news18822.htm


http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Solingen_13-C-27813_Kein-Anspruch-auf-Unterlassung-eines-privaten-Glockenspiels-bei-geringfuegiger-Laermbelaestigung.news20387.htm


http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Spandau_3-C-57613_Keine-Mietminderung-aufgrund-mangelnder-Schallisolierung-innerhalb-der-Wohnung.news20419.htm

 
http://mobil.kostenlose-urteile.de/AG-Wiesbaden_92-C-328597-28--_Mietminderung-von-20-Prozent-bei-Stoerung-der-haeuslichen-Ruhe-durch-in-Nachbarwohnung-ausgeuebte-Prostitution.news20789.htm
 
 
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-16614_Fristlose-Kuendigung-eines-Mieters-wegen-Laermstoerung-setzt-vorherige-Abmahnung-voraus.news20861.htm
  
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg_23-O-35813_Kaeufer-einer-Eigentumswohnung-kann-Kaufvertrag-wegen-verschwiegenem-Mangel-Laermbelaestigungen-rueckgaengig-machen.news21354.htm
 

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Lueneburg_5-S-6001_Grundstueckseigentuemer-hat-grundsaetzlich-keinen-Anspruch-auf-Unterlassen-des-Zuschlagens-von-Autotueren-nach-20-Uhr.news22108.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Hamburg_47-C-178995_Vermieter-darf-sich-Kinderlaerm-nicht-durch-eigene-Laermstoerung-erwehren.news22529.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Hamburg_44-C-160586_Recht-zur-Mietminderung-wegen-schwerwiegender-Laermbelaestigungen-aufgrund-massiver-Baumassnahmen-im-Wohnhaus.news22197.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bremen_6-C-18616_Anspruch-des-Nachts-arbeitenden-Wohnungsmieters-auf-Unterlassen-laermintensiver-Modernisierungsarbeiten-aufgrund-Schlafbeduerfnisses-am-Tag.news23065.htm

 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_208-C-54586_Laerm-durch-eine-im-Wohnhaus-betriebene-Tanzschule-begruendet-Anspruch-auf-Mietminderung-in-Hoehe-von-20-Prozent.news24764.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Hamburg-Barmbek_815-C-23802_Mietminderung-von-ca-24-Prozent-aufgrund-naechtlicher-Ruhestoerung-durch-Marder.news24984.htm

Mietminderung von 10 % wegen nächtlicher Geräusche durch Marder: 

https://www.anwaltonline.com/urteile/maengel_2/maengel_375_marderbefall_berechtigt_zur_mietminderung.html

"Ein Grund­stücks­eigentümer kann grund­sätzlich gegen störende Einflüsse aus dem nachbarlichen Garten vorgehen. In der Regel stehen ihm Unterlassungs- oder Be­seitigungs­ansprüche zur Verfügung. Dies gilt jedoch nicht für Störungen aufgrund quakender Frösche."

http://www.refrago.de/Kann_ein_Grundstueckseigentuemer_gegen_quakende_Froesche_vorgehen.frage978.html

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_1-K-159216KO-und-1-K-87217KO_Verletzung-des-nachbarlichen-Ruecksichtnahmegebots-Kein-Anspruch-auf-Baugenehmigung-fuer-Mehrfamilienhaus-mit-Tiefgarage.news25707.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_10-S-13915_Wiederholte-naechtliche-Ruhestoerung-sowie-wiederholtes-Verschmutzen-einer-nachbarlichen-Terrasse-rechtfertigen-fristlose-Kuendigung.news25935.htm

Das Musizieren beschränkende Regelung über Ruhezeiten in einer Hausordnung ist unzulässig […] Der gefasste Beschluss zur Ergänzung der Hausordnung entspricht bereits deshalb nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil der Beschluss sich ausschließlich auf das Musizieren und Klavierspielen beschränkt und dieses von anderen lärmintensiven Tätigkeiten abgrenzt und einschränkt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, 10.09.1998 - Az: V ZB 11/98) ist eine Regelung in einer Hausordnung über die Lautstärkeregelungen allerdings dann unwirksam, wenn sie verschiedene Geräuschquellen in Bezug auf Ruhezeiten unzulässigerweise unterschiedlich behandelt.“

https://www.anwaltonline.com/verdict/show/20236/6

Eine Mietminderung von 8% kann aufgrund eines lärmigen Flüchtlingsheims gerechtfertigt sein, wenn deshalb der Balkon nicht genutzt und die Fenster nicht geöffnet werden können. Die Minderung beschränkt sich jedoch auf die Sommermonate Mai bis September.“

https://www.anwaltonline.com/verdict/show/20238/6"

https://www.kostenlose-urteile.de/Saechsisches-OVG_3-B-8717_Hundehalter-muss-langanhaltendes-und-haeufiges-Hundegebell-zur-Nachtzeit-unterbinden-und-tagsueber-auf-60-Minuten-begrenzen.news26315.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Trier_8-L-11120TR_Gesundheitsschaedliches-Hundegebell-Hundehalter-muss-Gebell-der-Tiere-zu-bestimmten-Uhrzeien-vollstaendig-unterbinden.news28390.htm

„Fristlose Kündigung wegen anhaltenden Hundegebelles gerechtfertigt“

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/AG_Potsdam_Fristlose_Kuendigung_wegen_anhaltenden_Hundegebelles_gerechtfertigt.d7455.html

Urteil > 24 K 148.19 | VG Berlin - Lärm durch Hundespielplatz auch im Wohngebiet zumutbar < kostenlose-urteile.de 

Beschluss > 8 B 833/23 | OVG Münster - Einsatz von Herdenschutzhunden kann zeitlich beschränkt werden < kostenlose-urteile.de 

Beschluss > 1 M 495/21 OVG | OVG Mecklenburg-Vorpommern - Gelegentliches, vereinzeltes und kurzzeitiges Gebell ist in dörflich geprägten Randlangen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen hinzunehmen < kostenlose-urteile.de 

https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koblenz_6-S-2119_Nachbar-muss-Laermbelastung-durch-Huehner-im-Dorf-hinnehmen.news28463.htm

Urteil > 5 S 47/22 | LG Mosbach - Unterlassungsanspruch des Nachbarn bei Überschreitung der in der Nachtzeit zulässigen Lautstärke von 60 dB (A) durch Hahnenkrähen < kostenlose-urteile.de 

„Mieter haben keinen Anspruch auf Baumfällung wegen Vogellärm“

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Mieter_haben_keinen_Anspruch_auf_Baumfaellung_wegen_Vogellaerm.d7454.html


https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_1-A-1137118OVG_Baugenehmigung-fuer-Studentenwohnheim-mit-Stellplaetzen-rechtswidrig.news27496.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stuttgart_2-K-657516_Landratsamt-muss-Massnahmen-zur-Unterbindung-von-Laerm-aus-Gemeinschaftsunterkunft-fuer-Fluechtlinge-ergreifen.news27502.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Dortmund_1-S-28216_Wohnungseigentuemer-in-NRW-muss-vor-Klage-gegen-Nachbarlaerm-Schlichtungsverfahren-durchfuehren.news27551.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_417-C-1214618_Dauerhafte-Stoerung-wegen-Rachelaerm-rechtfertigt-fristlose-Kuendigung-des-Mietverhaeltnisses.news27699.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Osnabrueck_1-S-31717_Klopfgeraeusche-der-Heizung-waehrend-Heizperiode-stellt-Mietmangel-dar.news28315.htm

Beschluss > 2 M 71/20 | OVG Sachsen-Anhalt - Grundstückseigentümer ist in einem allgemeinen Wohngebiet durch Abstellen und Einparken von Fahrzeugen verbundener Lärm auf Nachbargrundstück zuzumuten < kostenlose-urteile.de (kostenlose-urteile.de) 

Beschluss > VIII ZR 134/20 | BGH - BGH: Vermieter muss bei Kündigung wegen Lärms nicht zu dessen Ursache und Person des Verursachers vortragen < kostenlose-urteile.de 

Urteil > 2-13 S 88/20 | LG Frankfurt am Main - Wohnungseigentümer muss Lärmstörungen geringer Intensität durch psychisch kranke Nachbarin hinnehmen < kostenlose-urteile.de 

"Eine fristlose Mietvertragskündigung wegen einer Lärmstörung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Mieter zuvor vom Vermieter entsprechend abgemahnt wurde und dies zu keine Verhaltensänderung geführt hat.
Eine pauschale Abmahnung wegen Lärmstörung ist hierzu jedoch nicht ausreichend, vielmehr muss in der Abmahnung Art, Ort und Zeit der jeweiligen Lärmstörung benannt werden.
Störungen der Nachtruhe begründen nur dann eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung, wenn diese wiederholt und trotz einer Abmahnung fortgesetzt werden."

ᐅ Kündigung wegen ruhestörenden Lärms - Mietrecht - Urteile - AnwaltOnline  

Urteil > 32 C 105/21 (86) | AG Frankfurt am Main - Laute Kreissägearbeiten: Schmerzensgeld nach Eskalation eines Nachbarstreits bei der Sportschau < kostenlose-urteile.de 

https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Singen_1-C-23521_Sozialadaequater-Laerm-in-Form-von-Staubsaugen-zur-Mittagszeit-oder-Fenster-und-Tuerenschliessen-ist-von-einem-Nachbarn-hinzunehmen.news32232.htm

DAWR > Kuhglocken dürfen weiter läuten < Deutsches Anwaltsregister 

"Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens setzt voraus, dass eine Mietpartei die gemäß § 241 Abs. 2 BGB aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme folgende Pflicht, sich bei der Nutzung der Mietsache so zu verhalten, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden, in schwerwiegender Weise verletzt."

Nachhaltige Störung des Hausfriedens rechtfertigt die Kündigung - Mietrecht - Urteile - AnwaltOnline "

Urteil > 28 C 323/23 | AG Münster - Hellhörigkeit eines Mehrfamilienhauses rechtfertigt keine Lärmbelästigung durch regelmäßige nächtliche Feiern sowie lautstarke Streitigkeiten < kostenlose-urteile.de 

urteile.news | Nachbar erhält 300 Euro Schmerzensgeld für stressbedingte Beschwerden durch Klopfen gegen die Decke 

"Das Amtsgericht Münster (Az. 8 C 123/23) entschied im Februar 2024 zugunsten der Vermieterin. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die anhaltenden Ruhestörungen eine erhebliche Vertragsverletzung darstellen. Die fristlose Kündigung sei daher rechtmäßig. Entscheidend war, dass die Familie trotz mehrerer Abmahnungen keine Einsicht zeigte. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Lärmbelästigung in ihrer Intensität und Häufigkeit für die Nachbarn unzumutbar war."

Fristlose Kündigung Wohnung wegen Lärmbelästigung

"Laut diesem Paragrafen muss ein Grundstückseigentümer Einwirkungen von Nachbargrundstücken dulden, solange diese das 'örtliche Maß nicht überschreiten'." 

Krähender Hahn um 4 Uhr morgens: Ein Fall für das Amtsgericht - Rechtsanwalt Thomas Will

urteile.news | Polizei darf Mann bei nächtlicher musikalischer Ruhestörung nicht gleich in Gewahrsam nehmen

urteile.news | Nachbarn müssen Brummen und Minimalgeräusche durch Wärmepumpe aushalten

Brummende Wärmepumpe: Kein Unterlassungsanspruch bei eingehaltenen Grenzwerten - Mietrecht - Urteile - AnwaltOnline 


Verkehrslärm

Fluglärm


Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das BVerwG hat das erstinstanzliche Ur-teil des Hessischen VGH v. 10.10.2011 – Az: 11 B 1834/11.T (Ausbau des Flughafens Frank-furt Main) im Wesentlichen bestätigt. Der zugrunde liegenden Planfeststellungsbeschluss wird wegen der Zulassung von durchschnittlich 150 Nachtflügen in der Zeit von 22:00 – 6:00 Uhr und hinsichtlich der Mediationsnacht (23:00 – 5:00) für 17 planmäßige Flüge aufgehoben. Hin-sichtlich der sog. Nachtrandstunden (22.00 bis 23.00 Uhr und 5.00 bis 6.00 Uhr) ist der Senat über die Beanstandung durch die Vorinstanz hinausgegangen. Ab sofort dürfen in dieser Zeit nicht mehr durchschnittlich 150, sondern nur noch - auf das Kalenderjahr bezogen - durch-schnittlich 133 planmäßige Flüge stattfinden. Weiterhin habe der Planfeststellungsbeschluss Schutzmaßnahmen wegen fluglärmbedingter Beeinträchtigungen auch der benachbarten Ge-werbegrundstücke festzulegen (dies war bisher unterblieben). Weitere Ausführungen bleiben nach Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsgründe vorbehalten. (BVerwG Leipzig – Urteil v. 4.4.2012 – Az: 4 C 1 – 6.10, zit. n. ALD-Newsletter Nr. 11, Aug. 2012) 


Die Klage gegen die Nachtflugregelungen am Flughafen Köln/Bonn wurde für unzulässig er-klärt, da die erforderliche Klagebefugnis der Kläger fehle. Die Zulassung des uneingeschränk-ten nächtlichen Flugverkehres beruhe auf Genehmigungen aus den Jahren 1959 und 1961, die bestandskräftig geworden sind. Zudem gilt der Flughafen durch das Luftverkehrsgesetz v. 1998 als (fiktiv) planfestgestellt. Alle nachfolgenden Nachtflugregelungen seien demzufolge Einschränkungen dieser Rechtslage. Werden sie angefochten, lebe die ursprüngliche, uneingeschränkte Zulässigkeit des Nachtflugbetriebes wieder auf. (OVG Münster - Urteil v. 19.4.2012 – Az: 20D 19/09.AK, zit. n. ALD-Newsletter Nr. 11, Aug. 2012)  W

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-27512_Kein-Recht-zur-Mietminderung-wegen-zunehmenden-Fluglaerms-von-einem-schon-bei-Mietvertragsabschluss-existierenden-Flughafen.news16329.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Main_33-c-351712-29_Erhoehter-Fluglaerm-aufgrund-Ausbaus-eines-Flughafens-berechtigt-nicht-zu-einer-Mietminderung.news16267.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-6-A-1514OVG-6-A-2014OVG-6-A-2214OVG-6-A-2414OVG-6-A-2614_OVG-Berlin-Brandenburg-lehnt-Klagen-von-Anwohnern-des-Flughafens-Berlin-Tegel-auf.news18859.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Nordrhein-Westfalen_20-D-7814AK20-D-7914AK20-D-9514AK20-D-9814AK_Nachtflugverkehr-am-Flughafen-Dortmund-gerichtlich-gestoppt.news21952.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-4-A-215_Kein-Anspruch-auf-Aenderung-bereits-gerichtlich-gebilligter-Nachtflugregelungen-fuer-den-Flughafen-LeipzigHalle.news22541.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-6-A-3114_Anwohner-des-Flughafens-Berlin-Brandenburg-haben-Anspruch-auf-Lueftungsplanung.news22562.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-6-A-216_Fehlende-Geraeuschmessung-Grundstueckseigentuemer-hat-keinen-Anspruch-auf-Aufnahme-in-Entschaedigungsgebiet-Uebernahmeanspruch-des-Flughafen-BER.news24519.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-6-A-717-und-OVG-6-A-817_Schallschutz-fuer-Anwohner-des-BER-Entschaedigungszahlungen-rechtlich-nicht-zu-beanstanden.news26112.htm"

https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-6-A-117317-und-1317_Flughafen-BER-Anwohner-haben-Anspruch-auf-Schallschutz-fuer-WohnkuecheWohndiele-und-Wintergarten.news26129.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-612121-BvR-682121-BvR-84712_Verfassungsbeschwerden-gegen-Nachtflugregelung-fuer-kuenftigen-Flughafen-BER-erfolglos.news26245.htm 

https://www.kostenlose-urteile.de/Hessischer-VGH_9-C-117117T_Kein-Anspruch-auf-Entschaedigung-fuer-Aussenwohnbereich-einer-Fluechtlingsunterkunft-durch-fluglaermbedingte-Beeintraechtigungen.news27992.htm

Urteil > OVG 6 A 4/20 | OVG Berlin-Brandenburg - Für zu Wohnzwecken genutzter Wintergarten besteht kein Anspruch auf Schallschutz gegen Fluglärm < kostenlose-urteile.de 

urteile.news | Kein nachträglicher Schallschutz für Neubauten nahe des Flughafens Berlin-Brandenburg 


Schienenlärm

https://www.kostenlose-urteile.de/Niedersaechsisches-OVG_1-ME-13518_Genehmigung-fuer-Bauvorhaben-muss-Verkehrslaermreflexionen-auf-Nachbarschaft-beruecksichtigen.news27072.htm

Beschluss > 9 A 1635/18.Z | Hessischer VGH - Lärm aufgrund wendender U-Bahn-Züge ist immissionsschutzrechtlich privilegiert < kostenlose-urteile.de

 

Straßenverkehrslärm 

Der VGH hob das zugrunde liegende Urteil des VG Regensburg auf und verpflichtet die zu-ständige Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung verkehrsbeschränkender Maßnahmen wegen Lärmbeeinträchtigungen. Die betroffene Gemeinde hatte zunächst Tempo 30 sowie flankierende bauliche Maßnahmen (u.a. Seiteninseln) angeordnet, diese aber nach Protesten von Verkehrsteilnehmern wieder aufgehoben. Der VGH rügte, daß eine fundierte Auseinanderset-zung über die Frage, welche Maßnahmen grundsätzlich in Betracht kommen, um eine ausrei-chende Lärmminderung zu erzielen, nicht stattgefunden habe. In die Ermessensentscheidung sei das Bedürfnis nach Wohnruhe als ein besonders berücksichtigungswürdigender Belang mit einzubeziehen, ebenso wie die Tatsache, daß die betroffene Straße bei Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung nach wie vor in der Lage sei, die abgewickelten Verkehre aufzunehmen. Auch sei darauf hinzuweisen, dass es kein rechtlich geschütztes Individualinteres-se von Verkehrsteilnehmern gibt, von der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder sonstigen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen deshalb verschont zu bleiben, um – bei Missachtung der Verkehrsbeschränkung – nicht mit Bußgeldern überzogen zu werden. (Bayerischer VGH - Urteil v. 21.3.2012 – Az: 11 B 10.1657, zit. n. ALD-Newsletter Nr. 11, Aug. 2012) 

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_1-K-25012KO_Land-muss-Landesstrasse-zur-Reduzierung-des-Verkehrslaerms-sanieren.news17143.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koepenick_3-C-33610_Kein-Recht-zur-Mietminderung-bei-erhoehtem-Verkehrslaerm-nach-Ausbau-einer-innerstaedtischen-Autobahn.news18048.htm


http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_62-S-23400_Uebliche-Zunahme-von-Strassenverkehr-stellt-regelmaessig-keinen-Mietmangel-dar.news21141.htm

 

Gemeinde muss Straßenpflasterung wegen Verkehrslärm entfernen:
http://openjur.de/u/490234.html

 

"In seinem Urteil hatte das Verwaltungsgericht die Klage eines Autofahrers aus Ludwigshafen abgewiesen, der sich gegen das Verbot der beklagten Stadt Mannheim gewandt hatte, bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen im Mannheimer Stadtgebiet zu verursachen." 

https://www.metropolnews.info/mp394809/mannheim-urteilsbegruendung-des-verwaltungsgerichts-im-sogenannten-autoposer-fall-liegt-vor

https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koeln_2-K-814118_Stadt-muss-nicht-zum-Schutz-von-Nachbarn-vor-Laerm-gegen-Anlieferungsverkehr-durch-Supermarkt-einschreiten.news28170.htm

Urteil > 4 K 46/22.KO | VG Koblenz - Kein Anspruch auf Lärmsanierung nach Errichtung eines Buswendeplatzes < kostenlose-urteile.de 

Urteil > 6 K 4721/21 | VG Düsseldorf - Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten < kostenlose-urteile.de 

urteile.news | Parkplatzlärm eines neuen Parkplatz beeinträchtigt nicht Anwohner 


Wasserstraßen

urteile.news | Anlieger einer Schiffs­an­le­ge­stelle muss Lärm- und Lichtim­mis­sionen durch Fahrgastschiffe hinnehmen  

 

Kirchenglocken / Muezzinruf

 

http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_4-B-15296_BVerwG-Liturgisches-Glockengelaeut-stellt-keine-erhebliche-Laermbelaestigung-dar.news16653.htm 

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Aschaffenburg_2-S-39198_Laermbelaestigung-durch-Zeitlaeuten-vom-Kirchturm-begruendet-Unterlassungsanspruch.news16664.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_1-U-17581_Verwaltungsgerichtlicher-Rechtsweg-fuer-Klagen-gegen-kirchliches-Glockengelaeut.news17201.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Duesseldorf_3-K-709615_Kein-Anspruch-auf-Unterlassen-des-viertelstuendlichen-Zeitlaeutens-zwischen-7-und-22-Uhr-sowie-des-liturgischen-Glockengelaeuts-einer-Kirche.news25413.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Sachsen-Anhalt_2-L-3314_Kein-Anspruch-auf-Unterlassung-des-taeglichen-Glockengelaeuts-einer-privaten-Kirche-ab-18-Uhr.news25486.htm 

Es besteht weder einen Anspruch auf Unterlassen des täglich stattfindenden Zeitläutens zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr noch des (anlassbezogenen) sakralen (liturgischen) Kirchengeläuts. Es besteht auch keinen Anspruch darauf, dass Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die Lautstärke des Glockengeläuts reduziert wird. Ebenso wenig besteht ein Anspruch darauf, dass die zeitliche Dauer oder die Anzahl des Glockenläutens bzw. das Geläute pro Tag bzw. pro Jahr reduziert wird.

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_4-U-1718_Glockenturm-Gelaeut-muss-nicht-eingeschraenkt-werden.news26273.htm

Beschluss > 4 U 2356/23 | OLG Nürnberg - Nachbarrechtsklage bleibt erfolglos - Anwohner hat das Zeitschlagen von Kirchenglocken zu dulden < kostenlose-urteile.de 

„Die Türkisch Islamische Gemeinde (Ditib) darf in Oer-Erkenschwick (Nordrhein-Westfalen) wieder über einen Lautsprecher zum Gebet rufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land wies nach einem jahrelangen Streit eine Beschwerde gegen den von der Stadt im nördlichen Ruhrgebiet genehmigten Muezzinruf ab.“

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Muezzin_darf_wieder_per_Lautsprecher_zum_Gebet_rufen.d7698.html

 

 

Reise

 

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Hannover_558-C-290014_Kein-Anspruch-auf-Reisepreisminderung-wegen-Kinderlaerm-im-Urlaubshotel.news18478.htm 

http://mobil.kostenlose-urteile.de/LG-Kleve_6-S-3496_Sommerurlaub-in-Bettenburg-KinderlaermAbendessen-in-Form-einer-Massenabfertigung-und-in-Schichten-sowie-zur-Wehr-setzen-der-Reiseleiterin-gegen-Videoaufnahmen.news20842.htm "

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-24-S-2907224-S-2907_Reisepreisminderung-von-50-Prozent-wegen-erheblicher-Laermbelaestigung-im-Rahmen-von-Aufbauarbeiten-ausserhalb-der-Hotelanlage.news18583.htm "

https://mobil.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-24-O-16018_Sanierungsarbeiten-im-Hotel-nach-Hurrikan-Reisenden-steht-wegen-Baulaerms-Anspruch-auf-Reisepreisminderung-und-Schadensersatz-zu.news28806.htm

"Es liegt kein Reisemangel vor, wenn die Kabine auf dem Kreuzfahrtschiff, die die Kläger gebucht hatten, sich über dem Theater des Schiffes befand, sofern das Maß des Hinnehmbaren nicht überschritten wird. Das Maß des Hinnehmbaren wird erst dann überschritten, wenn die Lärmbelästigungen erst weit nach Mitternacht enden."

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KORE208692015%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Rostock_47-C-7615_Laermbeeintraechtigung-auf-Kreuzfahrt-durch-Maschinen-rechtfertigt-grundsaetzlich-keine-Reisepreisminderung.news22885.htm

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Wiesbaden_92-C-433414_Ueblicher-Laerm-durch-Schiffstheater-stellt-erst-ab-Mitternacht-Reisemangel-dar.news25508.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-24-O-14918_Laermemissionen-durch-Wasserflugzeuge-vor-Strandvilla-auf-den-Malediven-begruenden-Minderungsanspruch-von-50-Prozent.news27675.htm

https://mobil.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_11-U-13219_Reisepreisminderungsanspruch-wegen-Baulaerms-am-Urlaubsort-trotz-Kenntnis-der-Reisenden-von-Bauarbeiten.news28883.htm

"Ein Reise­veranstalter muss ausdrücklich auf nächtlichen Fluglärm in einem Hotel aufmerksam machen. Ansonsten haben Pauschal­reisende einen Anspruch auf Minderung des Reise­preises, wie ein Urteil des Ober­landes­gerichts Celle zeigt (Az.: 11 U 175/19). Allein bei vagen Andeutungen darf es der Anbieter nicht belassen." 

DAWR > Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Fluglärm < Deutsches Anwaltsregister

Urteil > 47 C 278/19 | AG Rostock - Kinderlärm in Form von Herumkrakeelen während Mahlzeit stellt kein Reisemangel dar < kostenlose-urteile.de

urteile.news | Reisepreisminderung in Höhe von 45 % wegen behaupteter Lärmbelästigung durch Nagetiere 


 

Verwaltung / Auslegung von Vorschriften

Das OVG erklärte einen Bebauungsplan für unwirksam, weil nicht sichergestellt war, dass die Planbetroffenen in zumutbarer Weise vom Inhalt der DIN-Vorschrift 4109 (Schallschutz im Hochbau) Kenntnis erlangen können, auf die der Bebauungsplan in seiner textlichen Festset-zung Bezug nahm. „Verweist eine Festsetzung auf eine DIN-Vorschrift und ergibt sich erst aus dieser Vorschrift, unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, muss der Plangeber jedoch sicherstellen, dass die Planbetroffenen sich vom Inhalt der DIN-Vorschrift verlässlich Kenntnis verschaffen können.“ Diese DIN-Vorschrift war in Brandenburg aber nicht öffentlich zugänglich. (OVG Berlin-Brandenburg - Urteil v. 9.5.2012 – Az: 2A17.10, zit. n. ALD-Newsletter Nr. 11, Aug. 2012) 

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