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Wir fürchten uns mehr vor dem letzten Nanogramm Dioxin auf einem entlegenen Sportplatz als vor dem Lärm vor unserer Haustür, der uns den gesunden Schlaf raubt: Es gibt allerdings nichts in Deutschland, worüber sich die Menschen so oft beschweren wie über den Lärm. Es gibt aber auch kaum etwas, das sie so hilflos hinnehmen wie den Lärm."

August Schick

 

Lärm

ist unerwünschter und/oder gesundheitsgefährdender Schall.

 

Zwangsbeschallung

ist eine von Menschen zu Zwecken der Manipulation und/oder der Unterhaltung veranlasste Beschallung, der man nicht entgehen kann, wenn man am normalen Alltagsleben teilnimmt.

 

Wie mißt man Lärm?

Jeder kennt das Dezibel (dB), das als Einheit für die Lautstärke verwendet wird. Doch im Gegensatz zum Meter, zum Liter oder zum Gramm ist es kein absolutes und objektives Maß, sondern - wie das Prozent - nur ein Vergleichsmaß. Es gibt Intensitäts-Dezibel und Druck-Dezibel. In der Regel werden Intensitäts-Dezibel verwendet - nur für sie gilt das im folgenden Gesagte.

Bei der normalerweise verwendeten dB(A)-Bewertung ist die Bezugsgröße die Hörschwelle eines gesunden jungen Durchschnittsmenschen bei einer Tonhöhe von 1 kHz. Diese wird mit 0 dB festgesetzt. Bei diesem Wert ist also zwar bereits ein Schalldruck vorhanden, doch er wird von den meisten Menschen nicht oder fast nicht wahrgenommen. Davon ausgehend bedeutet eine Verdopplung der Schallenergie eine Erhöhung um 3 dB. 3 dB haben also eine doppelt so große Schallenergie wie 0 dB, 6 dB eine doppelt so große Schallenergie wie 3 dB etc. Eine Verzehnfachung entspricht einer Erhöhung um 10 dB.

Dieser sogenannte A-Filter, der die menschliche Hörschwelle imitieren soll, hat aber seine Tücken. Das menschliche Ohr hört nämlich nicht streng logarithmisch, wie es der dB(A)-Bewertung entspräche. Tatsächlich liegen „die nach der A-Kurve ermittelten Werte um ca. 15 dB niedriger als die subjektiv ermittelten Lautstärkepegel" (Pfeifer, S. 61). Noch größer sind die Unterschiede bei tiefen und bei sehr hohen Frequenzen, die wesentlich „leiser" gemessen werden als sie tatsächlich sind. Während die Hörschwelle bei diesen Frequenzen höher liegt, steigt dafür die Lautstärkeempfindung um so schneller an - schneller als es die dB(A)-Bewertung suggeriert. Im Hinblick auf Gewaltmusiklärm ist das besonders fatal, denn diese Musik zeichnet sich bekanntlich durch impulshaltige tiefe Frequenzen aus, die Entfernungen und Hindernisse weit besser überbrücken als mittlere und hohe Frequenzen. Eine Frequenz von 55 Hz (der Ton A1, eine kleine Terz unter dem tiefsten Ton eines Violoncello) wird nur zu etwa 70 % ihrer tatsächlich empfundenen Lautstärke veranschlagt, und das A2 (der tiefste Ton eines Klaviers) gar nur zu etwa 50% (vgl. Marks, S. 66). Auch beim Bauschall-Dämmaß (Rw), das die Schalldämmung in Gebäuden in dB angibt, werden die tiefen Frequenzen unterdrückt, und das, obwohl gerade sie es sind, die weniger abgedämpft werden können. Nach Pfeifer wird von einer 24 cm dicken Ziegelwand ein Ton von 2 kHz um 59 dB, einer von 125 Hz (und das ist noch nicht besonders tief) um nur 40 dB verringert (S. 13). „Dort, wo es wirklich schwierig und problematisch wird, nämlich bei Frequenzen unter 100 Hz", sagt Gerald Fleischer, „wird schlicht nicht gemessen" (S. 195). Die dB(A)-Bewertung ist also denkbar ungeeignet, um die tatsächlich empfundene Lautstärke insbesondere von Gewaltmusiklärm anzugeben. Das weiß zwar jeder Gutachter, aber ein lärmfreundlicher Richter kann sich stur stellen und auf die in der TA Lärm vorgegebenen dB(A)-Richtwerte pochen. Denn technische Werte lassen sich objektiv messen, was das Lärmopfer hört, dagegen nicht.

Wie bei der experimentellen Ermittlung von Lärmwirkungen sogar noch über die dB(A)-Problematik hinaus zuungunsten der Opfer manipuliert wird, beschreibt Pfeifer (S. 7): „In einem Falle wurden die Versuchspersonen, die den Lärmbelastungsversuch vorzeitig abbrachen bzw. sich die Ohren verstopften, aus der Auswertungsstatistik herausgenommen; was Wunder, daß dann die Lärmbelastung als weniger gravierend dargestellt werden konnte (vgl. v. Halle-Tischdorf, Referat auf der DAL-Fachtagung v. 20. 11. 1986 [...])."

Der Schall wird in Mittelungspegeln bewertet, d.h. es wird über einen bestimmten Zeitraum gemessen und der durchschnittliche Pegel ermittelt. Eine weitere Kuriosität des dB-Maßes liegt nun darin, daß 2000 PKW pro Stunde denselben Mittelungspegel ergeben wie die Vorbeifahrt eines einzigen Zuges während dieser Stunde bei ansonsten völliger Ruhe: „Lärm ersetzt Ruhe bei gleichem Meßwert" (Fleischer, S. 123). Aber auch derselbe Zug in Kombination mit 200 PKW ergibt denselben dB-Wert. Und von zwei gleichzeitigen Schallquellen hat die leisere überhaupt keinen Einfluß auf den Mittelungspegel, wenn sie nur um mindestens 10 dB(A) leiser ist als die lautere Schallquelle. Ein anderes Beispiel, wie eine Lärmbelästigung „heruntergerechnet" werden kann, gibt Pfeifer: „eine Berechnung der Landesgewerbeanstalt Bayern habe für Biergärten ergeben, daß „bei einem dreistündigen Betrieb (19 - 22 Uhr) und einem Pegel von 62 dB(A) durch Errechnung auf den ganzen Tag der für allgemeine Wohngebiete geltende Richtwert der TA-Lärm von 55 dB(A) eingehalten wird" (S. XLI).

Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage „Wie mißt man Lärm?" kann also nur lauten: Gar nicht! Was gemessen wird, und auch das höchst zweifelhaft, ist der Schall. „Lärm kann man eigentlich nicht messen, da Lärm das Ergebnis kognitiver Auseinandersetzung mit Geräuschen ist. Trotzdem wird Lärm gemessen. Als Resultat erhalten wir einen Meßwert, der in der Lage ist, rund ein Drittel der Spannweite der individuellen Reaktionen auf Lärm vorherzusagen" (Ortscheid, S. 15). Auf der Grundlage dieses Drittels also wird uns vorgeschrieben, was wir in unserem Alltag hinzunehmen haben. Zwei Drittel des Lärms kann nur der Betroffene erkennen und erleiden. Deshalb müssen die Interessen der Betroffenen weit mehr berücksichtigt werden als das bislang der Fall ist.

Kosten von Lärm und Zwangsbeschallung

Lärm beeinrächtigt die körperliche und seelische Gesundheit von Menschen, und damit auch deren Leistungsfähigkeit. Wer durch Lärm um seinen Schlaf gebracht wird, dessen Leistungsfähigkeit ist am nächsten Tag beeinträchtigt, und das kann zudem im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz zu Unfällen aus Übermüdung führen. Mehr noch: die körperlichen und seelischen Belastungen führen die Betroffenen früher oder später in die Arztpraxis. Die Krankenversicherung muß dann für Schmerz-, Beruhigungs- und Schlafmittel aufkommen, für blutdrucksenkende Mittel und Psychotherapien. Nicht zu vergessen die HNO-ärztlichen Behandlungen der freiwilligen Pop- und Rockmusikhörer, die einen Hörsturz oder Tinnitus erleiden und früher oder später Hörgeräte brauchen. Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes um 1990 an der Universität Köln durchgeführte Untersuchung (vgl. Weinberger 1992) ermittelte die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Lärms in der Bundesrepublik auf über 30 Milliarden DM. Davon entfallen ca. 26 - 27 Mrd. DM auf die Schadenskosten und etwa 4 Mrd. auf die Kosten zur Lärmbekämpfung einschließlich der Planungs- und Überwachungskosten (ebd., S. 97). Die „Schadenskosten" bestehen jedoch zum größten Teil aus der durch Umfragen ermittelten „Zahlungsbereitschaft" der Bevölkerung für Ruhe, d.h. wieviel man bereit wäre insbesondere für eine ruhigere Wohnsituation zu bezahlen. Das hört man als Lärmopfer natürlich nicht gerne, daß man für sein Recht auf Ruhe auch noch bezahlen soll! Einbezogen (auch in die „Zahlungsbereitschaft") wurden allerdings nur Straßenverkehrslärm, Schienenlärm, Fluglärm innerhalb der nach Fluglärmschutzgesetz ausgewiesenen Lärmschutzbereiche, Gewerbelärm und, Lärm am Arbeitsplatz (ebd., S. 92 u. 96). Musiklärm ist hier allenfalls als Teil des Gewerbelärms (Gaststätten) berücksichtigt. Aber was ist mit der Zwangsbeschallung in Supermärkten, Kaufhäusern etc. - gehört das auch dazu? Und der Lärm aus Stereoanlagen in Kraftfahrzeugen - fällt er unter „Verkehrslärm"? Offensichtlich nicht berücksichtigt ist der Nachbarschaftslärm, durch den sich immerhin etwa jeder Fünfte belästigt fühlt. Die Kosten für den Bereich „Musiklärm" sind also einerseits noch gar nicht vollständig erfaßt, andererseits ist die Einbeziehung der „Zahlungsbereitschaft" ein fragwürdiger Parameter.

Aber Musik ist nicht gleich Musik. In der nordenglischen Stadt Newcastle hat die Umstellung der Zwangsbeschallung im öffentlichen Verkehrsnetz von Unterhaltungsmusik auf klassische Musik eine Reduzierung der jährlichen Schadensbilanz um rund 500.000 Pfund (700.000 Euro) bewirkt ...

Klaus Miehling

 

Forschungsergebnisse

 

"Ein fünfköpfiges Ärzteteam appellierte an die Öffentlichkeit, Lärm nicht als Kavaliersdelikt, sondern als Körperverletzung zu sehen. Lärmbelästigung zerstöre die soziale Struktur und die Aggression würde sich steigern. [...] Zudem sei die 'akustische Umweltverschmutzung' die schädlichste für den Menschen."

http://science.orf.at/science/news/151309

 

"Lärm macht aggressiv und fordert auch Tote"

http://science.orf.at/science/news/149235

 

"Fluglärm verursacht Infarkte und Schlaganfälle"

http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,666747,00.html#ref=nldt 

 

"Nächtlicher Fluglärm schädigt die Blutgefäße"

http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-16353-2013-07-03.html

 

"Schlaganfall durch Lärm"

http://www.gesundial.de/hoheres-schlaganfallrisiko-durch-strasenlarm-31650

 

"Auch niedrige Lärmpegel schädigen die Hörzentren des Gehirns"

http://www.welt.de/newsticker/news3/article106320324/Auch-niedrige-Laermpegel-schaedigen-die-Hoerzentren-des-Gehirns.html

 

Laute Musik führt zu höherem Alkoholkonsum

http://www.dailymail.co.uk/sciencetech/article-2074306/If-want-drink-turn-music-Alcohol-tastes-sweeter-noise-impairs-judgement-intake.html

 

"Mit Jazzmusik im Auto steigt das Unfallrisiko"

http://www.welt.de/motor/article108873119/Mit-Jazzmusik-im-Auto-steigt-das-Unfallrisiko.html

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